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Restaurantkette gründen: Rechtsform?

Frage

Ich werde eine Restaurantkette anlaufen lassen. Wir sind zwei Investoren. Welche Rechtsform sollten wir als Firmengründung haben?

Antwort

Das Thema der Existenzgründung ist in der Regel relativ komplex, weil insbesondere an dieser Stelle schon Fragen der Expansion und der Dimension der Investitionen eine nicht unwesentliche Rolle spielen.

Außerdem haben gesellschaftsrechtliche Vorgänge Bezüge zu den künftigen Gesellschaftern, aber auch weiteren Geldgebern und sollten auch mit Blick auf eine umfassende rechtliche Vorsorge in den Kontext von erbrechtlichen und familienrechtlichen Beratungen gestellt werden. Es ist daher kaum möglich, die Antwort auf Ihre kurze Frage mit einer eindeutigen Empfehlung abzuschließen.

Je nach Größe der von Ihnen geplanten Investitionen können Sie als Gesellschaft bürgerlichen Rechts an den Start gehen - ohne weitere rechtliche Voraussetzungen, aber nach meiner Erfahrung dringend mit vorheriger rechtlicher Beratung und einem entsprechenden Gesellschaftsvertrag. Sie können aber auch eine haftungsbeschränkte Gesellschaftsform wählen, so beispielsweise die Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt oder die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Es erfolgen die Beratungen und Gründungen immer über den Notar.

Ich rate Ihnen dringend, sich diesbezüglich mit einem Notar Ihrer Wahl vor Ort zu einem Beratungsgespräch zu treffen, zumal Ihre Entscheidungen als Unternehmer im Zweifel immer auch Fragen in Bezug auf familienrechtliche Konstellationen (Güterstand) zum Erbrecht aufwirft. Hier ist rechtliche Vorsorge und umfassende Beratung ganz wichtig!

Quelle: Dr. Joachim Püls
Notar
Mitglied der Notarkammer Sachsen
März 2019

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