Antwort
Das BMWi-Expertenforum ist geeignet, Ihnen grundsätzliche Aspekte bei der Entscheidungsfindung zu benennen. Diese Aspekte müssen Sie untereinander und ggf. mit Dritten diskutieren, um die richtige Entscheidung bzgl. der Rechtsform zu treffen. Haben Sie sich für eine bestimmte Rechtsform entschieden, bedarf es bei der Erstellung des Gesellschaftsvertrages der Feinarbeit hinsichtlich einzelner rechtlicher Aspekte, soweit hierzu ein Regelungsanlass besteht.
Die grundsätzliche Diskussion der Rechtswahl kann beispielsweise mit einem versierten Steuerberater geführt werden, der Ihnen die buchhalterischen und steuerlichen Folgen der Wahl zwischen einer Personengesellschaft und einer Kapitalgesellschaft vor Augen führen kann. Während bei der Kapitalgesellschaft eine Haftungsbegrenzung auf das gebildete Stammkapital besteht, tritt eine Haftungsbegrenzung bei den Personengesellschaften nur bei der Wahl einer Kommanditgesellschaft und dort auch nur für die Kommanditisten (Gesellschafter mit Hafteinlage) ein. Dies legt die Wahl einer Kapitalgesellschaft (UG, GmbH oder AG) nahe; doch ist zu konstatieren, dass die Verwaltung einer Kapitalgesellschaft aufwendiger ist, und dieser Aufwand kann Ihnen durch einen Steuerberater aufgezeigt werden.
Haben Sie sich für eine bestimmte Rechtsform entschieden und kommt es sodann auf die Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages an, rate ich von vornherein zur Hinzuziehung eines Notars zumindest dann, wenn die Beurkundung sowieso durch ihn erfolgen muss (bei Gründung einer UG, GmbH oder AG). Bei den Personengesellschaften wäre dagegen auch denkbar, dass Sie die Details des Gesellschaftsvertrages von einem Fachanwalt für Gesellschaftsrecht ausarbeiten lassen, während die handelsregisterliche Seite aufgrund gesetzlicher Vorschrift in jedem Fall beim Notar zu erfolgen hat.
Quelle:
Notar Dr. Alexander Grein
Mitglied der Rheinischen Notarkammer
November 2013