Navigation

Personal Coach: Rechtsform?

Frage

Ich würde gerne wissen, welche Rechtsform man wählt, wenn man sich als Personal Coach selbständig machen möchte. Möchte eventuell eine eigene kleine Praxis eröffnen. Können Sie mir auch was zur Haftung sagen?

Antwort

Die richtige Wahl der Rechtsform sollte bei einer Tätigkeit als Personal Coach danach erfolgen, ob und welche wirtschaftlichen Risiken Sie der Tätigkeit beimessen.

Können durch die Tätigkeit erhebliche wirtschaftliche Schäden entstehen, sollten Sie eine Rechtsform wählen, bei der die Haftung beschränkt ist. Gründen Sie eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder eine GmbH, ist die Haftung grundsätzlich auf das Vermögen dieser Gesellschaft beschränkt. Eine persönliche Haftung scheidet in der Regel aus. Treten Sie als Einzelkaufmann auf, haften Sie stets mit Ihrem gesamten Vermögen für Schäden, die aus Ihrer Tätigkeit resultieren.

Erachten Sie hingegen das wirtschaftliche Risiko als gering, können Sie Ihre Tätigkeit als Einzelkaufmann ausüben.

Sie sollten weiterhin - unabhängig von der Wahl der Rechtsform - erwägen, Ihre Haftung gegenüber Ihren Kunden durch vertragliche Haftungsbeschränkungen z.B. durch Allgemeine Geschäftsbedingungen, zu begrenzen. Hierzu sollten Sie die Dienste eines in diesem Rechtsgebiet versierten Rechtsanwalts in Anspruch nehmen.

Quelle: Dr. Sebastian Kremer
Notar
Mitglied der Rheinischen Notarkammer
November 2016

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben