Navigation

Online-Shop eröffnen: Rechtsform?

Frage

Ein Bekannter und ich planen gemeinsam einen Online-Shop zu eröffnen. Während er die Branchenkenntnisse mitbringt, bringe ich die entsprechenden technischen und E-Business-Kenntnisse mit. Wir überlegen uns, welche Rechtsform wir nutzen. Ist für den Anfang eine GbR sinnvoll? Müssten wir in diesem Fall ein Haftpflichtversicherung abschließen und welche Vor- und Nachteile hätte dies? Sollen wir direkt eine OHG/KG gründen? Ich nehme an, dass eine Personengesellschaft jedenfalls für die erste Zeit sinnvoller ist als eine GmbH? Ein Gründungsvertrag würde sich sicherlich auch lohnen - oder? Ich würde mich über einen Hinweis freuen, wo ich Ratschläge zu Gründungsverträgen erhalte.

Antwort

Sie können die Geschäftstätigkeit grundsätzlich in der Rechtsform der GbR beginnen. Wenn Sie allerdings ein Haftungsrisiko sehen, was ich aus der Anfrage zur Haftpflichtversicherung erkenne, sollten Sie die Rechtsform der GmbH oder der UG (haftungsbeschränkt) in Betracht ziehen, da hier die Haftung grundsätzlich auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt ist.

Die Rechtsform der OHG oder KG ist nicht unbedingt geeignet, da auch die Gesellschafter der OHG bzw. mindestens eine Gesellschafter der KG (der Komplementär) persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften.

Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung kann sinnvollsein. Dies kann ich von hier aus nicht beurteilen, da ich die konkreten Haftungsrisiken nicht kenne. Hier sollten Sie sich an einen versierten Versicherungsmakler wenden, dem Sie bitte die beabsichtigte Geschäftstätigkeit beschreiben wollen. Dieser kann zusammen mit Ihnen den geeigneten Versicherungsschutz bestimmen.

Mit dem Begriff des "Gründungsvertrages" kann nicht so recht etwas anfangen. Wenn Sie hierunter einen Gesellschaftsvertrag der GbR, der GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) verstehen, kann Ihnen hier ein Notar helfen. Dessen Dienste werden Sie, wenn Sie eine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) gründen, sowieso in Anspruch nehmen.

Quelle:
Dr. Sebastian Kremer
Notar
Mitglied der Rheinischen Notarkammer
Februar 2014

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben