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Online-Shop: Rechtsform?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Meine Frau eröffnet in Kürze einen Online-Shop auf nebenberuflicher Basis. Den Shop soll ich später, wenn er den entsprechenden Umsatz abwerfen sollte, alleine übernehmen und dann hauptberuflich ausüben. Jetzt würden wir gerne den Shop-Namen als Firmennamen nehmen. Es soll Spielzeug verkauft werden. Wir brauchen zur Gründung kein nennenswertes Eigenkapital - außer monatliche Kosten (Shop, Versicherung ca. 40-100 Euro). Welche Rechtsform sollten wir wählen?

Antwort

Wenn Sie Haftungsrisiken aus der Geschäftstätigkeit, die Sie nicht anderweitig versichern können, vermeiden wollen, können Sie eine GmbH oder einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) gründen. Bei beiden Rechtsformen ist die Haftung auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt.

Sehen Sie nur geringe oder keine Haftungsrisiken, können Sie das Geschäft als einzelkaufmännischer Unternehmer beginnen. Eine Eintragung im Handelsregister ist möglich aber grundsätzlich nicht zwingend erforderlich.

Egal, in welcher Rechtsform das Geschäft begonnen wird, es kann später ein Verkauf des Unternehmens an Dritte erfolgen.

Noch ein Hinweis: Achten Sie bei der Wahl der Firma bzw. Geschäftsbezeichnung, dass Sie nicht Namens- oder Markenrechte Dritter verletzen.

Quelle:
Dr. Sebastian Kremer
Notar
Mitglied der Rheinischen Notarkammer
Januar 2014

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