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Kleingewerbe: Absicherung und Haftungsausschluss?

Frage

Wir möchten als Kleingewerbebetreibende gerne Wochenendseminare anbieten. Dabei ist es uns wichtig, abgesichert zu sein. Uns stellen sich Fragen, was eine gute Absicherung benötigt. Wie ist das z.B. mit Haftungsausschluss, Datenschutz (Fotos), Umgang mit persönlichen Daten etc.? An wen wendet man sich in solchen Fällen?

Antwort

Da Sie mehrere Gründerinnen sind, die gemeinsam ein Seminarangebot auf die Beine stellen wollen, sollten Sie sich auch über die Rechtsform Ihres gemeinsamen Vorhabens im Klaren sein. Sie können eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) oder eine UG/GmbH gründen. Das wichtigste Merkmal der GbR ist die uneingeschränkte Haftung (bis ins Privatvermögen) und zwar voll umfänglich für alle Verbindlichkeiten - egal ob Sie als ein GbR-Gesellschafter/eine GbR-Gesellschafterin die konkrete Verbindlichkeit eingegangen sind oder nicht. D.h. wenn ein GbR-Gesellschafter für die GbR z.B. einen Kaufvertrag über ein Fahrzeug unterschreibt und die GbR das Fahrzeug nicht bezahlen kann, dann kann der Verkäufer alle GbR-Gesellschafter mit ihrem privaten Vermögen in die Haftung nehmen. Sie können sich zwar intern „Spielregeln“ mit Handlungsvollmachten und Obergrenzen für Verträge geben, aber im Außenverhältnis sind diese nicht wirksam.

Anders ist das bei einer UG/GmbH: dort wird in der Satzung / dem Gesellschaftervertrag klar die Außenvertretung (Geschäftsführung) inkl. deren Befugnis geregelt und jeder Geschäftspartner hat die Möglichkeit VOR Abschluss eines Vertrages im Handelsregister nachzusehen, wer die Gesellschaft (alleine oder gemeinsam) vertreten darf.

In jedem Fall sollten Sie eine betriebliche Haftpflichtversicherung gegen Personen- und Sachschäden abschließen. Suchen Sie sich einen unabhängigen Versicherungsmakler und stellen Sie ihm Ihr Geschäftsmodell vor (geplanter Umsatz pro Jahr, Anzahl Veranstaltungen pro Jahr, Anzahl Personen pro Veranstaltung, Informationen über den Veranstaltungsort, sind die Teilnehmer aktiv oder passiv an der Veranstaltung beteiligt etc.). Er wird dann einen passenden Vorschlag zur Absicherung erarbeiten.

Die weiteren Punkte (Fotorechte, Datenschutz, Umgang mit persönlichen Daten) können Sie wie folgt mit jedem Teilnehmer einzeln, im Rahmen der AGB oder des Seminarvertrages regeln. Sie können mit Unterschrift des Seminarvertrages / mit Kenntnisnahme der AGB darauf hinweisen, dass während der Seminare fotografiert wird, die Fotos veröffentlicht werden und dass jeder Teilnehmer/jede Teilnehmerin mit Unterschrift des Seminarvertrages damit einverstanden ist. Ausnahmen zum Datenschutz und zum Umgang mit persönlichen Daten können Sie zwar ebenfalls einzeln regeln - aber ich rate davon ab. Sie sollten den Teilnehmern strikte Einhaltung und Wahrung der persönlichen Daten zusagen und dafür auch entsprechende Mechanismen bzw. Tools (i.S.v. Software) vorbereiten.

Anlaufstation für die wichtigsten Fragen wäre die örtliche IHK oder Handwerkskammer - falls Ihre Seminare dem Handwerk zuzuordnen sind.

Mehr Information zu Rechtsformen.

Mehr Informationen zu Versicherungen.

Quelle: Wolfgang Dykiert
Gründungs- und Mittelstandsberatung
dykiert beratung
Juli 2019

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