In mehreren Branchen tätig: ein oder mehrere Unternehmen gründen?
Frage
Ist es möglich, dass ein Unternehmen in verschiedenen Branchen tätig ist oder ist hierbei eine Trennung nötig? Kann also bspw. eine GmbH oder KG sowohl Internetdienstleistungen anbieten als auch im Handel mit Textilien tätig sein oder bedarf dies einer organisatorischen Trennung in zwei Rechtsformen?
Antwort
Es ist generell rechtlich unter bestimmten Voraussetzungen möglich, in mehreren Branchen mit einem einzigen Unternehmen tätig zu sein. Rechtliche Schwierigkeiten ergeben sich jedoch dann, wenn für einen Geschäftszweig zwingende Regelungen gelten. Beispielsweise kann eine Partnergesellschaft mit Rechtsanwälten nicht gewerblich den Verkauf von Waren vornehmen. Weiterhin gilt: Im Partnerschaftsregister und im Handelsregister müssen alle Geschäftsgegenstände korrekt genannt werden. Soweit für einen Teil der Tätigkeit des Unternehmens ein Gewerbeschein benötigt wird und für den anderen Teil der Tätigkeit nicht, können ebenfalls Probleme entstehen. Hinzu können Probleme der Verrechnung beim Wareneinkauf und beim Warenverkauf kommen, die gesamte Buchführung wird - gerade wenn man nur ein Geschäftskonto für die Gesellschaft hat - sehr unübersichtlich. Auch sollte man bei der Geschäftsbezeichnung des Unternehmens - der sogenannten Firma - und der Internetpräsenz ein klares Bild bieten, um eine Verwirrung des Rechtsverkehrs zu vermeiden. Auch können im Versicherungs- und Haftungsbereich ganz unterschiedliche Bestimmungen gelten. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Waren unterscheiden sich wesentlich von Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen. Wenn der ein Geschäftszweig sehr schlecht läuft, kann das das ganze Unternehmen in die Insolvenz führen.
Getrennte Rechtsformen ermöglichen somit insbesondere folgende Vorteile:
- Handelsregister, Zulassungsvoraussetzungen, Gewerbeschein etc. können passend gestaltet werden
- Marketingtechnisch gelungene Geschäftsbezeichnung
- Einprägsame Internetpräsenz
- Fokussierung auf ein Geschäftsfeld suggeriert Spezialisierung und bringt damit einen Wettbewerbsvorteil
- Passende Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Passende Versicherungen
- Klare Organisation im Einnahmen- und Ausgabenbereich
- Klare Buchführung
- Personal, das passend zu dem Geschäftszweig ausgebildet ist.
Sie nennen in Ihrer Fragestellung sowohl das Anbieten von Internetdienstleistungen als auch den Handel mit Textilien. Gerade auch um die Seriosität des Angebotes der Internetdienstleistungen im Markt zu präsentieren, halte ich eine Vermengung mit einem Warenhandel für nicht optimal. Das Einfachste dürfte es sein, für das Hauptgeschäft eine klassische GmbH oder KG zu errichten und das nachrangige Geschäft über eine kleine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) anzubieten. Dann haben Sie zwei organisatorisch, rechtlich, wirtschaftlich, haftungstechnisch und steuerrechtlich eigenständige Gesellschaften mit separaten Marketing und eigenem Erfolgsverlauf.
Quelle:
Dr. Babette Gäbhard
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
September 2013
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