Antwort
Über die richtige Rechtsform für Ihre Gründung einer Existenz - gerade auch mit Blick auf mögliche Skalierungsmöglichkeiten in der Zukunft - berät sie am besten ein Notar Ihrer Wahl vor Ort. Viele Faktoren sind zu bedenken, insbesondere teilweise auch erbrechtliche und familienrechtliche Aspekte (schon mit Blick auf eventuelle Haftungsgefahren).
Aus gesellschaftsrechtliche Sicht lässt sich anmerken, dass Ihnen für die Existenzgründung neben der klassischen Gesellschaft bürgerlichen Rechts auch die spezielle Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft offensteht. Diese wäre dann - je nach Ausgestaltung auch Ihres Partnerschaftsvertrages - auch Inhaber der etwa im Namen der juristischen Person (Partnerschaftsgesellschaft) angemeldeten Rechte und Marken. Auch bei dieser Gesellschaftsrechtsform lässt sich die Haftung mittlerweile begrenzen. Nähere Informationen dazu erteilt Ihnen sicher gerne ein Kollege vor Ort.
Zu dem Thema von Schutzrechten in gewerblicher Hinsicht empfehle ich Ihnen dringend die Konsultation eines entsprechend versierten Anwaltes (Patentanwalt bzw. Fachanwalt für Markenrecht/ Markenschutzrecht). Auch sollte dann später der Gesellschaftsvertrag hierzu Vereinbarungen enthalten, wem die Schutzrechte im Falle einer Auflösung der Gesellschaft zustehen sollten.
Quelle: Dr. Joachim Püls
Notar
Mitglied der Notarkammer Sachsen
Mai 2019
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