Frage
Ich möchte ein Nebengewerbe mit der Kleinunternehmerregelung anmelden. Gibt es generell die Möglichkeit einer Gewerbeanmeldung, ohne zusätzlich die Anmeldung bei der IHK oder HWK? Da meine Tätigkeit sehr gering ausfällt, würde ich bestimmt mit den anfallenden Beiträgen drauflegen.
Meine Tätigkeit würde sich auf den Bereich Bewegungsanalyse und Bewegungstraining, sowie Beratung auf Hilfsmittel zur Unterstützung des Bewegungsapparates (z.B. Einlagen, Schutzausrüstung (Protektoren), Orthesen) richten. Allerdings ohne diese Produkte selbst herzustellen.
Bisher wurde ich wegen Anpassung oder Beratung von Hilfsmitteln in einen eintragungspflichtigen Beruf eingestuft.
Gibt es eine Möglichkeit der Beschreibung des Tätigkeitsfeldes, um einer Eintragung in die Handwerksrolle zu entgehen?