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Ehepartner gründen Unternehmen: Rechtsform?

Frage

Mein Mann und ich planen eine Firma zu gründen. Wir werden Waren online verkaufen. Welche Unternehmensform wäre für uns geeignet? Wäre eine UG (Unternehmergesellschaft) eine passende Option?

Antwort

Ich habe Sie so verstanden, dass Sie gemeinsam mit Ihrem Ehemann ein e-commerce-Unternehmen aufbauen möchten. Bei einem solchen Vorhaben sollten Sie eine Unternehmensform mit einer Beschränkung Ihrer persönlichen Haftung wählen. Sie könnten dazu eine GmbH oder eine UG gründen. Denkbar ist auch eine GmbH & Co. KG oder eine UG & Co. KG.

Bei einer GmbH und einer UG ist Ihre persönliche Haftung auf das Stammkapital der GmbH oder der UG beschränkt, das Sie in die GmbH oder die UG einbringen müssen. Bei einer GmbH & Co. KG oder einer UG & Co. KG erstreckt sich Ihre persönliche Haftung zusätzlich noch auf das Kommanditkapital, das Sie in die KG einbringen müssen.

Das Stammkapital einer GmbH beträgt mindestens 25.000 Euro. Davon müssen Sie mindestens 12.500 Euro gleich bei der Gründung einbringen. Die weiteren 12.500 können Sie auch später einbringen, sobald das zweckmäßig ist oder notwendig wird, etwa bei Zahlungsschwierigkeiten der GmbH. Sie können Geld oder Wirtschaftsgüter in diesem Wert einbringen.

Bei einer UG genügt auch ein geringeres Stammkapital. Nach dem Gesetz reicht an sich ein Euro. Die Praxis empfiehlt in der Regel aber mindestens 300 Euro. In die UG können Sie als Stammkapital nur Geld einbringen, also keine Wirtschaftsgüter.

Für das Kommanditkapital einer KG reicht nach dem Gesetz an sich ebenfalls ein Euro. Die Praxis empfiehlt in der Regel aber mindestens 100 Euro. Sie können Geld oder Wirtschaftsgüter in diesem Wert einbringen.

Ein weiterer wichtiger Unterschied zwischen einer GmbH oder einer UG einerseits oder einer GmbH & Co. KG oder einer UG & Co. KG andererseits besteht in der Besteuerung der Einkünfte. Ich empfehle Ihnen, sich insoweit an einen Steuerberater oder einen Notar zu wenden, damit er mit Ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch Ihre steuerlichen Pläne besprechen und auf dieser Grundlage eine Empfehlung für die richtige Rechtsform abgeben kann.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Einschätzung weiterhelfen.

Quelle: Prof. Dr. Oswald van de Loo
Notar
Notare Heckschen & van de Loo
Mitglied der Notarkammer Sachsen
November 2017

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