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Ehepartner eröffnen Ladengeschäft: welche Rechtsform?

Frage

Mein Mann und ich möchten T-Shirts online verkaufen über ein Print-on-Demand-Unternehmen. Derzeit arbeite ich als Angestellte und er ist noch als Hausmann bei unserem Kind. Auf Dauer möchten wir gerne ein Ladengeschäft eröffnen, in dem wir ebenfalls T-Shirts und ähnliches verkaufen. Wir möchten gerne gleichwertige Geschäftspartner sein. Ist eine GbR oder UG sinnvoller? Wir möchten gerne irgendwann hauptberuflich selbständig sein - es soll also nicht bei einem Klein-/Nebengewerbe bleiben.

Antwort

Ihr Geschäftsmodell – Handel mit T-Shirts, die Sie auf Zuruf (besonders) bedrucken – ist nicht mit hohen Haftungsrisiken verbunden. Die von Ihnen bestellte und weiterverkaufte Ware dürfte von ihrer textilen Beschaffenheit in Ordnung sein, ggf. können Sie sich entsprechende Zertifikate vom Lieferanten auch garantieren lassen („textiles Vertrauen“ usw.). Ich gehe auch davon aus, dass die von Ihnen verwendeten Farben und Materialien zur Beschichtung der Textilien Standards entsprechen, die grundsätzlich hautverträglich sind. Aus vorgenannten Gründen ist eine Kapitalgesellschaft mit Haftungsbeschränkung nicht geboten. Damit läge eine GbR nahe, solange Ihr Geschäftsbetrieb keine kaufmännische Einrichtung erfordert (dann OHG).

Andererseits ist eine GbR gerade im Online-Handel wenig „griffig", weil die GbR nach heutigem Rechtsstand nicht registerfähig ist, der Rechtsverkehr also noch immer an den dahinterstehenden Gesellschaftern anknüpft. Die Gründungskosten einer UG halten sich überdies in Grenzen und minimieren das ohnehin geringe persönliche Haftungsrisiko auf null. Zugleich schaffen Sie damit die Voraussetzung für den „Aufstieg" vom Kleingewerbe zu einem Geschäft, mit dem Sie Ihren Lebensunterhalt bestreiten. Sie haben also später keinen Umstellungsaufwand.

Der Unterschied liegt vor allem in der Buchführung und in der Versteuerung. In der GbR können Sie eine einfache Einnahme-/Überschussrechnung erstellen, solange Sie in den Anfängen stehen, bei der UG müssen Sie bilanzieren, wenn auch in der vereinfachten Form der Mikro-Bilanz. Das steigert die Eigenkosten Ihres Unternehmens. Dort werden Sie auch nach dem Soll-Prinzip versteuert. Schließlich bestehen für die GbR anders als für die UG auch Gewerbesteuerfreibeträge.

Sie sehen: in Ihrem Fall ist es eine Abwägungsfrage. Diese Abwägung möchte ich Ihnen nicht wegnehmen. Ein möglicher Ansatz könnte darin liegen, als GbR anzufangen, und sobald es sich trägt und Sie zur Hauptberuflichkeit wechseln, in die Rechtsform der UG/GmbH umzusteigen.

Quelle:
Volker Heinze
Notar
Mitglied der Notarkammer Sachsen

Stand:
Mai 2020

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