Antwort
Eine Vielzahl von Vertragsbeziehungen, die zu Haftungsfällen führen können, spricht grundsätzlich für eine Haftungsbegrenzung durch Gründung einer Kapitalgesellschaft (AG, GmbH oder UG), wobei allerdings zu erwarten ist, dass sich zumindest Banken und andere Unternehmen mit dem Haftkapital einer Kapitalgesellschaft nicht zufrieden geben werden und sowieso eine persönliche Haftungsübernahme durch Sie erwarten. Eine Haftungsbegrenzung könnte insbesondere im Verhältnis zu den Fahrgästen erfolgen. Allerdings löst eine Kapitalgesellschaft Verwaltungskosten (insbes. aufgrund der Bilanzierungs- und Veröffentlichungspflichten) aus, die ins Verhältnis zu den zu erwartenden Umsätzen zu setzen sind. Sollten die Verwaltungskosten für Sie zu hoch sein, kommt die Gründung einer Personengesellschaft in Frage, entweder als Offene Handelsgesellschaft (OHG), wenn alle Gesellschafter in den Vordergrund treten wollen, oder als Kommanditgesellschaft (KG), wenn es zum einen unbeschränkt persönlich haftende Gesellschafter, zum anderen aber auch Gesellschafter mit beschränkter Haftung (Hafteinlage, Kommanditeinlage) geben soll. Auf jeden Fall sollten Sie sich auch bei einer Personengesellschaft die Mühe machen, einen schriftlichen oder notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag zu errichten.
Quelle:
Notar Dr. Alexander Grein
Mitglied der Rheinischen Notarkammer
Januar 2013