Antwort
Die richtige Wahl der Rechtsform sollte bei einer Tätigkeit als Organisationsentwickler danach erfolgen, ob und welche wirtschaftlichen Risiken Sie der Tätigkeit beimessen.
Können durch die Tätigkeit erhebliche wirtschaftliche Schäden entstehen, sollten Sie eine Rechtsform wählen, bei der die Haftung beschränkt ist. Gründen Sie eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder eine GmbH, ist die Haftung grundsätzlich auf das Vermögen dieser Gesellschaft beschränkt. Eine persönliche Haftung scheidet in der Regel aus.
Treten Sie als Einzelkaufmann auf, haften Sie stets mit Ihrem gesamten Vermögen für Schäden, die aus Ihrer Tätigkeit resultieren. Erachten Sie hingegen das wirtschaftliche Risiko als gering, können Sie Ihre Tätigkeit als Einzelkaufmann ausüben.
Quelle: Dr. Sebastian Kremer
Notar
Mitglied der Rheinischen Notarkammer
August 2018
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