Navigation

Berater Organisationsentwicklung: Einzelunternehmen oder UG?

Frage

Ich möchte mich gerne nebenberuflich selbständig machen als Berater im Bereich Organisationsentwicklung. Trotz Recherche ist mir immer noch nicht klar, ob ich mich als Einzelunternehmen (Freiberufler bzw. eingetragener Kaufmann) oder doch als Kapitalgesellschaft (UG) anmelden soll.

Antwort

Die richtige Wahl der Rechtsform sollte bei einer Tätigkeit als Organisationsentwickler danach erfolgen, ob und welche wirtschaftlichen Risiken Sie der Tätigkeit beimessen.

Können durch die Tätigkeit erhebliche wirtschaftliche Schäden entstehen, sollten Sie eine Rechtsform wählen, bei der die Haftung beschränkt ist. Gründen Sie eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder eine GmbH, ist die Haftung grundsätzlich auf das Vermögen dieser Gesellschaft beschränkt. Eine persönliche Haftung scheidet in der Regel aus.

Treten Sie als Einzelkaufmann auf, haften Sie stets mit Ihrem gesamten Vermögen für Schäden, die aus Ihrer Tätigkeit resultieren. Erachten Sie hingegen das wirtschaftliche Risiko als gering, können Sie Ihre Tätigkeit als Einzelkaufmann ausüben.

Quelle: Dr. Sebastian Kremer
Notar
Mitglied der Rheinischen Notarkammer
August 2018

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben