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Übersetzer: PartG mbB gründen?

Frage

Wir möchten eine Partnerschaftsgesellschaft mbB gründen. Ist dies für Übersetzer überhaupt möglich?

Antwort

Im „Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger Freier Berufe (Partnerschaftsgesellschaftsgesetz - PartGG)“ steht geschrieben:
„§ 1 Voraussetzungen der Partnerschaft
(1) Die Partnerschaft ist eine Gesellschaft, in der sich Angehörige Freier Berufe zur Ausübung ihrer Berufe zusammenschließen. Sie übt kein Handelsgewerbe aus. Angehörige einer Partnerschaft können nur natürliche Personen sein.
(2) Die Freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt. Ausübung eines Freien Berufs im Sinne dieses Gesetzes ist die selbständige Berufstätigkeit der Dolmetscher, Übersetzer und ähnlicher Berufe sowie …“

Aber: Bei der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung besteht die Anforderung, dass einzelne Berufsrechte eine spezifische Berufshaftpflichtversicherung vorschreiben (bundes- oder landesrechtliche Berufsgesetze). Besteht für einen Beruf (noch) kein Berufsrecht oder enthält ein Berufsrecht keine Regelung zur Berufshaftpflichtversicherung, so besteht die Möglichkeit, das Berufsrecht entsprechend zu ergänzen. Da diese Voraussetzung bei Übersetzern nicht gegeben ist, besteht auch nicht die Möglichkeit der Gründung einer PartG mbB. Diese Rechtsform als Variante der PartG steht auf Grund der berufsrechtlichen Anforderungen zur Haftpflichtversicherung derzeit nur den beratenden Ingenieuren, Architekten, Rechtsanwälten und Patentanwälten sowie den Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zur Verfügung. Für Angehörige von Heilberufen hat nach vorliegenden Informationen bislang lediglich Bayern entsprechende Regelungen erlassen.

Sehen Sie auch beim BMWi nach unter Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB): http://www.existenzgruender.de/DE/Gruendung-vorbereiten/Rechtsformen/Partnerschaftsgesellschaft-mit-beschraenkter-Berufshaftung-PartG-mbB/inhalt.html

In dem vom Bundesanzeiger Verlag geführten Unternehmensregister können Sie eingetragene Partnerschaftsgesellschaften recherchieren: https://www.unternehmensregister.de/ureg/search1.2.html
Wenn Sie bei Unternehmensnamen „Übersetzer“ eingeben, werden Sie fündig - aber ohne PartG mbB.

Falls Sie die Thematik vertiefen möchten, empfehle ich den Beitrag von Prof. Dr. Heribert Heckschen im Anwaltsblatt online 2018 „Die PartG mbB - eine Gesellschaftsform für Freiberufler. Aktuelles zur Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung“: https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/files/anwaltsblatt.de/anwaltsblatt-online/2018-116.pdf

Quelle: Dr. Willi Oberlander
Unternehmensberatung
März 2018

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