Partnerschaftsgesellschaft: Gewinnverteilung?
Frage
Ich habe eine Frage bezüglich der Gewinnverteilung bei der Partnerschaftsgesellschaft. Existiert eine gesetzlich geregelte Gewinnverteilung für Partnerschaftsgesellschaften? Wie ist die Gewinnverteilung bei einer Partnerschaftsgesellschaft bestehend aus zwei freiberuflichen Designern zu regeln?
Antwort
Die Partnerschaftsgesellschaft gehört zur Familie der Personengesellschaften, weshalb das PartGG zur Regelung von Rechtsfragen teilweise auf das Recht der OHG (z.B. in § 6 Abs. 3 Satz 2 PartGG) und im Übrigen auf das Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts verweist (vgl. § 1 Abs. 4 PartGG).
Aus § 722 Abs. 1 BGB gilt für die GbR: „Sind die Anteile der Gesellschafter am Gewinn und Verlust nicht bestimmt, so hat jeder Gesellschafter ohne Rücksicht auf die Art und Größe seines Beitrags einen gleichen Anteil am Gewinn und Verlust.“ Durch die Verweisung aus § 1 Abs. 4 PartGG gilt dies auch für die Partnerschaft. Sollte also der Gesellschaftsvertrag zur Gewinnverteilung keine Regelung enthalten, wird er nach Köpfen verteilt.
Quelle: Volker Heinze
Notar
Mitglied der Notarkammer Sachsen
Juli 2018
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