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Partnerschaftsgesellschaft: Gemeinnützigkeit beantragen?

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Frage

Ich beabsichtige die Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft als Bildungseinrichtung. Ziel soll die Berufsausbildung von freischaffenden Künstlern sein. Ist es möglich mit einer Partnerschaft, die ihrem Zweck nach Bildungseinrichtung ist, den Status der Gemeinnützigkeit zu erhalten? Mir ist bekannt, dass Bildungseinrichtungen grundsätzlich in den Bereich der Gemeinnützigkeit fallen, mir ist nur nicht klar, in welcher Rechtsform sie gestaltet sein müssen, um eine Gemeinnützigkeitsanerkennung zu erhalten. Wir möchten den verwaltungstechnischen Aufwand so gering wie irgend möglich halten.

Antwort

Eine gemeinnützige Partnerschaftsgesellschaft („gPartG“) ist nicht möglich.
Möglich wäre hingegen z.B. ein gemeinnütziger Verein (e.V.), eine gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) oder eine gemeinnützige GmbH. Weitere Rechtsformen ergeben sich aus den §§ 51 ff. AO, 1 KStG.

Quelle: Chanell Eidmüller
Rechtsanwältin
Leiterin der Gründungsberatung
Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB)
Februar 2018

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