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Partnergesellschaft mit beschränkter Berufshaftung für Architekten?

Frage

Im Rahmen einer beruflichen Neuorientierung prüfe ich verschiedene Rechtsformen für meine Tätigkeit als Architekt. Insbesondere interessiert mit hier die Partnergesellschaft mit beschränkter Berufshaftung. Leider finde ich derzeit widersprüchliche Informationen, ob diese Form für Architekten bereits möglich ist. Können Sie mir hier weiterhelfen?

Antwort

Durch das Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer hat der Gesetzgeber die Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) geschaffen. Bei den Architekten ist eine Umsetzung in Landesrecht erforderlich, die zwar auf dem Weg, aber bislang noch in keinem Bundesland erfolgt ist. So ist auch das für Sie relevante Bayerische Baukammergesetz noch nicht entsprechend ergänzt. Mit dieser Änderung kann jedoch in Kürze gerechnet werden - haben Sie bitte Verständnis, wenn ich dies nicht genauer angeben kann.

Quelle:
Dr. Willi Oberlander M.A.
Geschäftsführer
Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB)
Februar 2014

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