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PartG mbB gründen: Berufshaftpflichtversicherung nachweisen?

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Frage

Wir (drei Physiotherapeuten) wollen eine PartG mbB gründen. Wo muss der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (Haftungsbeschränkung) erfolgen? Beim Registergericht?

Antwort

Der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung muss gegenüber dem Registergericht erfolgen. Ihre Versicherung stellt Ihnen die Bestätigung zur Weiterleitung an das Registergericht zur Verfügung. Ggfs. müssten Sie auch gegenüber Ihrer standesrechtlichen Berufsorganisation den Nachweis führen - hier sollten Sie nachfragen.

Quelle: Dr. Sebastian Kremer
Notar
Mitglied der Rheinischen Notarkammer
Juni 2016

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