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Mustervertrag für Partnerschaftsgesellschaft?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Wir sind zwei Personen, die mit dem Unternehmenszweck "Organisations-, Prozess- und Qualitätsmanagement-Beratung" gründen wollen. Gibt es einen Mustervertrag für eine Partnergesellschaft? Kann der Name, mit dem die Partnergesellschaft auftritt, frei gewählt werden?

Antwort

Zwei Personen können eine Gesellschaft mit dem angegebenen Gesellschaftszweck gründen.

Bitte beachten Sie: Die Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft steht nur den Freien Berufen zu, vgl. § 1 des Gesetzes über Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger Freier Berufe, PartGG. Sie sollten prüfen, ob Ihre Tätigkeit zu denen der Freien Berufe gehört.

Es gibt keinen standardisierten Gesellschaftsvertrag für Mehrpersonen-Gesellschaften. Wenden Sie sich an einen Notar, von dem die Gründung und die Anmeldung der Gesellschaft begleitet wird. Dieser kann Ihnen einen für Ihre Interessen zugeschnittenen Gesellschaftsvertrag erstellen.

Quelle:
Dr. Sebastian Kremer
Notar
Mitglied der Rheinischen Notarkammer
August 2013

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