Frage
Ich bin freiberuflich tätiger Technischer Redakteur (Bedienungsanleitungen). Ich würde gerne eine PartG mbH gründen. Nun habe ich als Technischer Redakteur aber keine gesetzliche Haftungsregelung, wie diese im PartGG für die PartG mbH angegeben ist (...durch Gesetz vorgegebene Berufshaftpflichtversicherung unterhält.). Und so, wie ich das Gesetz verstehe, geht eine PartG mbH nur dann, wenn eine Haftung gesetzlich vorgeschrieben ist und über Berufsverbandspflicht geregelt ist. Wenn ich also eine PartG mbH nicht gründen kann, weil es keine Verbandpflicht für Technische Redakteure und somit auch keine gesetzliche Haftungsregelung gibt, dann dürfte das auf 80 % aller freien Berufe zutreffen. Ist die PartG mbH somit nur ein "Geschenk" 20 % der Freiberufler? Oder wie kann ich eine PartG mbH gründen?