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Berufsbetreuer: Rechtsform?

Frage

Meine Frau und ich beabsichtigen als Berufsbetreuer tätig zu werden. Welche Rechtsform wird empfohlen? Partnerschaftsgesellschaft? Oder Freiberufler als Bürogemeinschaft? Welche Alternativen gibt es?

Antwort

Nach Sichtung der zu den Freien Berufen bestehenden Kasuistik gehe ich davon aus, dass die berufsmäßige Ausübung gesetzlicher Betreuungen zu den Freien Berufen zu zählen ist. Dies scheint auch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) zu bestätigen. In diesem Fall hätten Sie nur die Möglichkeit, eine Partnerschaftsgesellschaft nach dem PartGG oder eine GbR zu gründen. Die Partnerschaftsgesellschaft hätte den Vorteil der Haftungsbegrenzung bei beruflichen Fehlern (§ 8 Abs. 2 PartGG), während bei einer GbR grundsätzlich die Gesellschaft und alle Gesellschafter Gesamtschuldner bei beruflichen Fehlern sind (vorausgesetzt, dass die gemeinsame Berufsausübung Zweck der GbR ist). Der Zweck der GbR kann auf die gemeinsame Berufsausübung erstreckt werden, kann aber auch auf eine bloße Bürogemeinschaft mit gemeinsamer Nutzung von Räumen und Einrichtung beschränkt werden. Der Zweck wäre im Rahmen der Errichtung eines GbR-Gesellschaftsvertrages (privatschriftlich möglich) eindeutig festzulegen, gerade auch im Hinblick auf die damit verbundene gesamtschuldnerische Haftung.

Quelle:
Notar Dr. Alexander Grein
Mitglied der Rheinischen Notarkammer
September 2013

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