Antwort
Eine UG (haftungsbeschränkt) als Rechtsform für eine Gründung zu wählen ist für Unternehmerinnen und Unternehmer relevant, die nur wenig Kapital zur Verfügung haben. Die UG (haftungsbeschränkt) stellt dabei keine eigenständige Rechtsform dar, sondern ist eine Unterform der GmbH. Bei der UG ist ein Stammkapital von nur 1 Euro ausreichend zur Gründung.
Nachteile der UG (haftungsbeschränkt) sind zum einen das Image und zum anderen eine aufwändige Umfirmierung, wenn die UG in eine GmbH umgewandelt werden soll.
Die Rechtsform der UG (haftungsbeschränkt) verfügt bei Geschäftsleuten über ein eher negatives Image. Die Kenntnis über mangelndes Haftungskapital der Unternehmergesellschaft bei gleichzeitiger Haftungsbeschränkung kann dazu führen, dass die Rechtsformwahl sich negativ auf die Geschäftsentwicklung des neu gegründeten Unternehmens auswirkt.
Weiterhin können Sacheinlagen bei einer UG nicht getätigt werden, d.h. die Stammeinlage ist immer bar und in voller Höhe zu erbringen, wenn eine GmbH Umwandlung erfolgt.
Der ausschlaggebende Unterschied zwischen einer UG Gründung und einer Gründung als Einzelunternehmen liegt in der Haftung. Die UG stellt eine Kapitalgesellschaft mit Haftungsbeschränkung. Das Einzelunternehmen ist eine Personengesellschaft in der die Gesellschafter auch mit ihrem privaten Kapital voll und ganz haften. Grundsätzlich ist die Gründung eines Einzelunternehmens formal einfacher und kostengünstiger. Auch die Anforderungen in einer Kapitalgesellschaft hinsichtlich Buchführungs- und Publizitätspflichten ist bei einer UG als Unterform der GmbH umfangreicher als bei einer Einzelunternehmung.
Eine ausführliche Gegenüberstellung der verschiedenen Rechtsformen finden sie unter Gründen – kurz und knapp: Rechtsformen, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz herausgegeben wird.
Falls sie sich für die Gründung eines Einzelunternehmens entscheiden, ist es leider nicht möglich, sich im eigenen Unternehmen als Minijobber anzustellen. Eine Möglichkeit würde darin bestehen, dass nur eine Person das Unternehmen gründet und die andere Person dann als Minijobber angestellt ist.
Quelle:
Angelika Eichenlaub
Dozentin, Trainerin
Stand:
Oktober 2023
Tipps der Redaktion