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Rechtsform für Lebensmittelgeschäft?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Meine Schwester und ich möchten uns mit einem Feinkostladen mit Käse, Wurstwaren, Süßigkeiten etc. sowie Weinen und Likören aus nur einer bestimmten Provinz aus Spanien, selbständig machen. Unsere Idee ist es, diese Produkte einzuführen und zu verkaufen im Laden sowie zusätzlich diese Produkte als Tapas zu verarbeiten und zum direkten Verzehr im Laden-Bistro zu verkaufen. Welche Rechtsform wäre geeignet?

Antwort

Beginnen mehrere Personen die Geschäftstätigkeit, kann diese in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechtes (GbR) betrieben werden. Es besteht auch die Möglichkeit, sich als offene Handelsgesellschaft (OHG) im Handelsregister eintragen zu lassen. Sowohl die Gesellschafter der GbR als auch die der OHG haften für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft in voller Höhe persönlich mit ihrem gesamten Vermögen.

Wird hingegen eine Haftungsbeschränkung gewünscht, so bietet sich die Rechtsform der GmbH (Mindest-Stammkapital: 25.000 Euro) oder der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) als eine Unterform der GmbH (bei zwei Gesellschaftern Mindest-Stammkapital 2,- Euro) an. Hier sollten die Gründer kritisch die Haftungsrisiken aus der Geschäftstätigkeit bewerten. Müssen hohe Mieten gezahlt werden oder ist der Kapitaleinsatz für die Waren hoch, kann sich die Haftungsbeschränkung durch Wahl einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) rechtfertigen.

Quelle:
Dr. Sebastian Kremer
Notar
Mitglied der Rheinischen Notarkammer
April 2015

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