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OHG gründen: Formalitäten?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich möchte gerne mit vier Freundinnen eine Kochschule eröffnen, die auch für Veranstaltungen gemietet werden kann. Es soll sich hierbei um eine OHG handeln, in der zwei Gesellschafter jedoch von der Geschäftsführung ausgeschlossen sein werden. Es wäre sehr hilfreich, wenn Sie uns weiterhelfen könnten, welche Formalitäten wir an welchen Stellen dazu erledigen müssen?

Antwort

Aus notarieller Sicht bedarf es lediglich der Anmeldung der OHG zum Handelsregister. Hierzu müssen alle Gesellschafter einen Notar aufsuchen und eine Handelsregisteranmeldung unterzeichnen. Den Text der Anmeldung kann der Notar vorbereiten. Die benötigten Angaben wird er Ihnen gerne mitteilen. Der Notar reicht die Anmeldung sodann beim Handelsregister ein.

Der Gesellschaftsvertrag bedarf regelmäßig nicht der notariellen Beurkundung. Ausnahmen bestehen etwa, wenn sich ein Gesellschafter verpflichtet, Grundbesitz oder Anteile an einer GmbH in die Gesellschaft einzubringen, was in Ihrem Fall auszuschließen sein dürfte.

Weiter haben Sie ein Gewerbe anzumelden. Hierzu und zu weiteren zu beachtenden Formalitäten sollten Sie die örtlich zuständige IHK befragen.

Hinsichtlich der steuerlichen Aspekte sollten Sie einen Steuerberater hinzuziehen.

Quelle:
Dr. Sebastian Kremer
Notar
Mitglied der Rheinischen Notarkammer
Juni 2013

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