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Rechtsform: GmbH oder Verein bei digitaler Plattform?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Im Rahmen meines Studiums muss ich einen Businessplan verfassen, der später beim Businessplan-Wettbewerb eingereicht werden soll. Dies kommt mir recht, da ich bereits gemeinsam mit zwei Freundinnen ein Business plane.
Bei unserer Geschäftsidee handelt es sich um eine digitale Plattform/Website die dazu dient, Fotoprints zu verkaufen. Hier handelt es sich aber um eine etwas andere Idee dahinter: Wir wollen Künstler*innen aus marginalisierten Gruppen eine Chance ermöglichen, Aufmerksamkeit und einen Raum zum Ausstellen ihrer Kunst zu bieten. Die Künstler*innen spenden eine/n ausgewählte/n Print/Fotografie an unser Unternehmen. Wir bieten dies dann zum Kauf an. Dabei gehen 30 Prozent des Gewinnes an einen ausgewählte NGO (durch die/den Künstler*in). 70 Prozent ist dann Einnahme für unser Unternehmen.

Um was für ein Unternehmen handelt es sich bei uns? Eine GmbH oder können wir ein Verein sein? Was bedeutet dies dann letztendlich für die Steuern, die wir zahlen müssen?

Antwort

Sehr geehrte Fragestellerin, sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Frage.

Sie befassen sich mit einem sehr interessanten Projekt. Kunst liegt im Trend der Zeit, ist jedoch für nicht sachverständige Personen schwer einzuordnen. Ihre Anfrage ist noch zu wenig konkretisiert, als dass man Sie in Ihren Fragen fundiert beraten könnte. Die Ausführungen sind daher lediglich grobe Hinweise.

Die Betreiberin der Plattform könnte als GmbH organisiert sein, wenn die Anzahl der Anteilseigner (relativ) konstant ist. Sollte das nicht der Fall sein, da die Künstler an der Plattform „partizipieren“ sollen, dann wäre die Errichtung eines Vereins zu überlegen.

Der nach Abzug der Betriebsausgaben aus den Verkäufen bei dem Betreiber der Plattform (GmbH oder Verein) verbleibende Gewinn ist grundsätzlich steuerpflichtig mit KSt + GewSt (insges. rund 30%).

Die Steuerpflicht könnte nur vermieden werden, wenn der Betreiber vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt wird. Dies allerdings setzt diverse Sachverhaltsprüfungen und Anträge voraus, die nur von einem RA/StB Büro erbracht werden können.

Die Spenden von 30% an, wie Sie es nennen: NGO, können bei dem Betreiber der Plattform als Spenden abzugsfähig sein, wenn die NGO als gemeinnützig anerkannt sind und daher Spendenquittungen ausstellen dürfen.

So interessant Ihr Projekt ist, so sehr bedarf es einer intensiven Beratung, wenn es von Erfolg gekrönt sein soll.

Mit freundlichen Grüßen

Quelle: Dipl. Oec. Dr. J. R. Lüders
Wirtschaftsprüfer - Steuerberater - Rechtsbeistand

Juli 2021

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