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Zweite Hälfte des GmbH-Stammkapitals: wann fällig?

Frage

Ich bin daran interessiert eine GmbH zusammen mit weiteren Personen zu gründen. Wann ist der zweite Teil des Stammkapitals von 25.000 Euro (also die zweite Quote von 12.500 Euro) fällig? Die erste vor der Registrierung und die zweite?

Antwort

Wird das Stammkapital bei Gründung zur Hälfte erbracht, bestimmt sich die Einforderung der Resteinlage nach dem Gesellschaftsvertrag bzw. der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung. Die Resteinlage ist demnach fällig, wenn dies in der Satzung bestimmt ist oder die Gesellschafterversammlung dies beschließt. Die Gesellschaft fordert dann die Resteinlage von dem/den Gesellschafter/n ein. In der Insolvenz der GmbH ist der Insolvenzverwalter berechtigt, die Resteinlage sofort einzufordern.

Quelle: Dr. Sebastian Kremer
Notar
Mitglied der Rheinischen Notarkammer
August 2015

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