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Zweitbetrieb gründen oder GmbH gründen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich habe eine Kfz-Werkstatt mit einem Kollegen - also eine GbR. Es läuft sei einen Jahr ganz gut. Aber wir wollen einen zweiten Betrieb dazu nehmen mit Personal. Was ist ratsam? Die GbR belassen und für den zweiten Betrieb eine GmbH gründen? Oder beide Geschäfte mit der GmbH führen? Was würden Sie uns raten?

Antwort

Es ist grundsätzlich nicht zwingend erforderlich, für die Eröffnung eines zweiten Betriebes eine weitere Gesellschaft, sei des GbR oder GmbH, zu gründen.

Die Gründung einer GmbH oder auch einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) als Unterform der GmbH sollte immer dann in Betracht gezogen werden, wenn die Tätigkeit mit wirtschaftlichen Risiken verbunden ist, die Sie als Unternehmer nicht abdecken wollen. Werden z.B. Fehler gemacht oder scheitert das Unternehmen aus anderen Gründen, haftet nur das Vermögen der GmbH (bzw. Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)), nicht aber deren Gesellschafter oder Geschäftsführer. Es ist rechtlich möglich, mit einer GmbH beide Standorte zu betreiben, oder auch für jeden Betrieb eine eigene GmbH zu gründen. Beachten sollten Sie dabei aber, dass die laufenden Kosten dabei höher sein können (z.B. IHK-Beiträge, Steuerberaterkosten).

Schätzen Sie das geschäftliche Risiko als gering an, können Sie davon absehen, eine GmbH zu gründen.

Quelle: Dr. Sebastian Kremer
Notar
Mitglied der Rheinischen Notarkammer
Dezember 2016

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