Antwort
Da Sie momentan, wie Sie schreiben, keinen Wohnsitz und keinen Aufenthalt in Deutschland haben, empfiehlt sich beispielsweise die Gründung einer Gesellschaft in Deutschland, beispielsweise die Gründung einer GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 Euro oder – wenn Ihnen das viel Kapital ist – die Gründung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), bei welcher Sie das Stammkapital frei zwischen 1,00 Euro bis EUR 24.999,00 Euro im Gesellschaftsvertrag festlegen können und auf das Geschäftskonto einzahlen, vergleiche zum Ganzen die §§ 5 und 5a GmbHG. Sie können die Gesellschaft als Ein-Person-Gesellschaft gründen und wären damit Alleingesellschafter. Der Sitz einer Gesellschaft ist rechtlich dort, wo ihn der Gesellschafter oder die Gesellschafter, wenn weitere Personen Gesellschafter werden, im Gesellschaftsvertrag bestimmt haben (sogenannter Satzungssitz, siehe auch § 11 Abgabenordnung) und wo idealerweise, aber nicht notwendig, die Geschäftsverwaltung tatsächlich stattfindet und alle wesentlichen Entscheidungen der Geschäftsleitung stattfinden (sogenannter Verwaltungssitz). Am Satzungssitz der Gesellschaft müssen ein Firmenschild, ein Briefkasten und eine Klingel sein und die Postweiterleitung an die zuständigen Personen muss zuverlässig eingerichtet sein. Möglich wäre ferner beispielsweise auch ein Unternehmenssystem mit Sitz der Hauptgesellschaft in Spanien und einer Tochtergesellschaft in Deutschland, bei der die deutsche Tochtergesellschaft das operative Geschäft durchführt, also den gesamten Onlinehandel als Vertragspartnerin der Lieferanten und Kunden rechtlich und praktisch abwickelt.
Empfehlenswert ist, dass Sie sich individuell zu Ihrer geplanten Geschäftstätigkeit von einer international tätigen Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei beraten lassen, dies sowohl für das Ausland, in welchem Sie ansässig sind, also Spanien, als auch für Deutschland. Dabei kann die geplante Rechtsform, in welcher Sie Ihren Online-Handel führen könnten, passend zu Ihrer praktischen, rechtlichen und steuerlichen Gesamtsituation optimal gestaltet werden und es können bei Bedarf auch gleich die Modalitäten für einen europaweiten Handel geregelt werden.
Quelle: Dr. Babette Gäbhard
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
April 2016
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