Antwort
Grundsätzlich ist es nicht erforderlich, dass der Geschäftsführer einer deutschen GmbH seinen Wohnsitz im Inland hat.
Um die Geschäfte einer GmbH führen zu können, muss allerdings sichergestellt sein, dass er jederzeit die Einreisemöglichkeit nach Deutschland hat.
Hier hängt es davon ab, ob und wie schwierig es gegebenenfalls ist, ein entsprechendes Visum zu erlangen. Hierzu kann ich Ihnen keine allgemeine Auskunft erteilen.
Zweckmäßig ist es jedenfalls, für die Gründungsphase persönlich anwesend zu sein, da entsprechende Kontoeröffnungen (auch mit Prüfung und Fragen zur Geldwäscheprävention) zweckmäßigerweise vom Geschäftsführer selbst vorzunehmen sind.
Höchst hilfsweise geht auch die Erledigung der Anmeldungsformalitäten aus dem Ausland, hier sind dann allerdings besondere Vorkehrungen zu treffen.
Diesbezüglich und zur Klärung der weiteren Fragen im Zusammenhang mit der Gründung wenden Sie sich dann am besten an einen Notar Ihrer Wahl vor Ort.
Quelle. Dr. Joachim Püls
Notar
Mitglied der Notarkammer Sachsen
Januar 2020
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