Wann gilt GmbH als gegründet?
Frage
Ist es möglich, eine GmbH mit Wirkung zu einem späteren Termin zu gründen? Also zum Beispiel am 01.12. beim Notar eine GmbH beurkunden zu lassen, welche aber erst ab dem 01.01.des Folgejahres ihre Geschäftstätigkeit wirksam aufnehmen soll. Oder gilt die GmbH mit dem Tag der Beurkundung durch den Notar als errichtet?
Antwort
Die GmbH entsteht als solche erst mit ihrer Eintragung in das Handelsregister. Das bedeutet, dass auch erst ab dann die Haftungsbeschränkung gilt. Wollen Sie also am 01.01.2018 mit ihrem Unternehmen am Markt unter Ausnutzung der Haftungsbeschränkung starten, müssen Sie schon 2017 gründen. Sie müssen dann zwar für das Rumpfjahr 2017 eine Bilanz erstellen und eine Steuererklärung abgeben usw. Da aber kaum Geschäftsvorfälle im Jahr 2017 angefallen sein dürften, ist das unproblematisch. Viel problematischer ist es hingegen, erst 2018 zu gründen und bereits vor Eintragung der GmbH loszulegen. Dann trifft Sie die sog. Unterbilanzhaftung: Sie müssen vor Eintragung etwaig eingetretene Verluste in unbegrenzter Höhe wieder auffüllen, bis das gezeichnete Stammkapital wieder voll vorhanden ist. Machen Sie diese Verluste hingegen erst nach der Eintragung, trifft Sie die Unterbilanzhaftung nicht. Fazit: Zeitig gründen und zur Eintragung kommen, dann zu gegebener Zeit das operative Geschäft starten.
Quelle: Volker Heinze
Notar
Mitglied der Notarkammer Sachsen
November 2017
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