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Versicherungsanteile: Stammkapital für GmbH?

Frage

Ist es möglich, die Anteile meiner fondsbasierten Renten- sowie Basisversicherung als (alleinige) Sacheinlage für das Stammkapital meiner neu zu gründenden GmbH zu verwenden?

Antwort

Ihre Frage ist sehr speziell; die Antwort darauf kann nur holzschnittartig ausfallen. Ich nehme an, dass Ihre fondsbasierte Renten-/ Basisversicherung noch nicht einen fälligen Leistungsanspruch gegen den Versicherer zum Gegenstand hat, sondern allenfalls eine Anwartschaft auf eine künftige Versicherungsleistung. In diesem Fall ist der Versicherungsvertrag auch verbunden mit der Verpflichtung zur Leistung der Versicherungsprämie, und der Wert Ihrer Rechtsposition aus dem Versicherungsvertrag beschränkt sich auf den Rückkaufswert.

Grundsätzlich gilt: Rechte und Forderungen sowie ganze Vertragsbeziehungen sind sacheinlagefähig, wenn sie übertragbar sind und einen Wert enthalten.

Grundsätzlich sind Rechte und Forderungen übertragbar, allerdings kann durch Rechtsgeschäft (zwischen Gläubiger und Schuldner) ihre Übertragbarkeit ausgeschlossen oder beschränkt sein. Im Falle einer Beschränkung muss diese (durch entsprechendes Rechtsgeschäft) entfallen. Ob Ihre fondsbasierte Renten-/ Basisversicherung diese Anforderungen erfüllt, kann ich nicht beurteilen, weil die Antwort nur das entsprechende Vertragswerk geben kann.

Übertragbarkeit unterstellt, kommt es ferner auf die Werthaltigkeit an. Dabei unterstelle ich, dass Ihr Versicherer zahlungsfähig ist. Wäre Ihr Versicherungsvertrag prämienfrei gestellt und ließe er es zu, ihn gegen Auszahlung des Rückkaufswerts zu beenden, läge im Rückkaufswert der Wert der Sacheinlage; steht der Rückkaufswert wegen der Fondsgebundenheit nicht genau fest, müssen kaufmännische Abschläge hierauf vorgenommen werden. Läuft der Vertrag hingegen prämienpflichtig weiter, ist der Rückkaufswert nur dann maßgeblich, wenn der Aufwand der Prämienzahlung geringer ist als die dadurch erzeugte Steigerung an Rückkaufswert; auch hier sind wegen der Fondsgebundenheit Abschläge vorzunehmen. Ist der Prämienaufwand höher als die Steigerung des Rückkaufswerts, ist dieser entsprechend zu korrigieren.

Das sind sehr komplizierte Überlegungen. Bei einer Sacheinlage müssen dem Registergericht Unterlagen darüber, dass der Wert der Sacheinlage den Nennbetrag der dafür übernommenen Geschäftsanteile erreicht, vorgelegt werden, § 8 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG. Dafür reicht die Vorlage der Vertragsunterlagen selber nicht aus, vielmehr ist anzunehmen, dass ein Versicherungsmathematiker hierzu eine Stellungnahme abgeben müsste. Die dafür aufzuwenden Kosten sind nicht gering.

Ihre Sachgründung wird dadurch langwierig und teuer. Überlegen Sie, ob Sie nicht Ihre Versicherung beleihen können und das Darlehenskapital für eine Bargründung Ihrer GmbH einsetzen wollen. Spätestens bei Fälligkeit der Versicherung können Sie mit dem Kapital das Darlehen ablösen.

Quelle: Volker Heinze
Notar
Mitglied der Notarkammer Sachsen
November 2018

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