Frage
Ich denke darüber nach, ein privates Theater zu gründen und bin mir nicht klar, unter welcher Unternehmensform dieses dann laufen würde/sollte. Als e.V. oder als GmbH?
Wir bitten Sie an dieser Stelle um Ihre Einwilligung für verschiedene Zusatzdienste unserer Webseite: Wir möchten die Nutzeraktivität mit Hilfe datenschutzfreundlicher Statistiken verstehen, um unsere Öffentlichkeitsarbeit zu verbessern. Nähere Informationen zu allen Diensten finden Sie, wenn Sie die Pluszeichen rechts aufklappen. Sie können Ihre Einwilligungen jederzeit erteilen oder für die Zukunft widerrufen. Rufen Sie dazu bitte diese Einwilligungsverwaltung über den Link am Ende der Seite erneut auf.
Diese Webseite setzt temporäre Session Cookies. Diese sind technisch notwendig und deshalb nicht abwählbar. Sie dienen ausschließlich dazu, Ihnen die Nutzung der Webseite zu ermöglichen.
Unsere Datenerhebung zu statistischen Zwecken funktioniert so: Ihre Zustimmung vorausgesetzt, leitet ein Skript auf unserer Webseite automatisch Ihre IP-Adresse und den sog. User Agent an die etracker GmbH weiter. Hier wird Ihre IP-Adresse unmittelbar und automatisch gekürzt. Anschließend pseudonymisiert die Software die übermittelten Daten ausschließlich zu dem Zweck, Mehrfachnutzungen in der Sitzung feststellen zu können. Nach Ablauf von 7 Tagen wird jede Zuordnung zur Sitzung gelöscht, und Ihre statistischen Daten liegen gänzlich anonymisiert vor. Etracker ist ein deutsches Unternehmen, und verarbeitet Ihre Daten ausschließlich in unserem Auftrag auf geschützten Servern. An weitere Dritte werden sie nicht übermittelt. Verantwortlich für diese Verarbeitung Ihrer Daten ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de. Als Rechtsgrundlage dient uns Ihre Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TTDSG i. V. m. Artikel 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO und § 3 Abs. 1 EGovG. Wir haben sichergestellt, dass Sie Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen können. Rufen Sie dazu bitte diese Einwilligungsverwaltung über den Link am Ende der Seite erneut auf.
Das Ministerium präsentiert seine Arbeit auf dieser Webseite auch in Form von Videos. Diese werden vom deutschen Anbieter TV1 mit Hilfe des JW-Players mit Sitz in den USA ausgeliefert. Bitte willigen Sie in die Übertragung Ihrer IP-Adresse und anderer technischer Daten an den JW-Player ein, und erlauben Sie JW-Player, Cookies auf Ihrem Endgerät zu setzen, wenn Sie unser Video-Angebot nutzen wollen. Verantwortlich für diese Verarbeitung Ihrer Daten ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de. Als Rechtsgrundlage dient uns Ihre Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TTDSG i. V. m. Artikel 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO und § 3 Abs. 1 EGovG. Wir haben sichergestellt, dass Sie Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen können. Über die Einwilligungsverwaltung am Ende der Seite können Sie jederzeit steuern, ob Sie den Videodienst JW-Player zur Übertragung freigeben oder nicht.
Einige Unterseiten unserer Webseite nutzen den eingebetteten Video-Player von YouTube, einem Portal der Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland. Mit der Aktivierung des Players senden Sie Ihre IP-Adresse und andere, vorwiegend technische Daten an YouTube. Um das angeforderte Video ausliefern und die Steuerung umsetzen zu können, setzt YouTube Cookies auf Ihrem Endgerät. Dafür benötigen wir Ihre Einwilligung, die Sie durch einen Klick auf die „Aktivieren“-Schaltfläche des vorgeschalteten Aufliegers dokumentieren. Das BMWE hat keinen Einfluss auf die Datenerhebung durch YouTube, einen möglichen Datentransfer in Drittländer und die weitere Verwendung durch das Google-Netzwerk. Bitte informieren Sie sich auf https://policies.google.com/privacy über die Datenschutzbestimmungen von Google. Wenn Sie keine Daten an YouTube, bzw. Google übermitteln möchten, sollten Sie die Aktivierung nicht auslösen, und den Player nicht nutzen.
Ausführliche Informationen über Ihre Betroffenenrechte und darüber, wie wir Ihre Privatsphäre schützen, entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Nebenberuflich gründen, ein Unternehmen übernehmen oder mit Franchise in die Selbstständigkeit starten: Viele Wege, ein Ziel.
Einen Businessplan schreiben, Vorlagen für einen Businessplan nutzen und das Business Model Canvas kennenlernen
Kredit, Bürgschaft, Gründungszuschuss und weitere Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten auf einen Blick.
Wie eine Gewerbeanmeldung abläuft und was Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Gewerbetreibende dabei zu beachten haben.
Wer selbstständig ist, braucht verschiedene Versicherungen. Erfahren Sie hier, welche Versicherungen in Deutschland Pflicht sind.
Für Fragen rund um den Start in die berufliche Selbstständigkeit: Hier finden Sie geeignete Informations- und Beratungsangebote.
Von Gewerbeamt über Finanzamt bis hin zu IHK und HWK: Wichtige Behörden und Institutionen für Ihre Gründung auf einen Blick.
GmbH, GbR & Co: Hier erfahren Sie, worin sich die einzelnen Rechtsformen unterscheiden und was ihre Vor- und Nachteile sind.
Ob Zuschuss, Kredit oder Förderdarlehen: Entscheidend ist, dass das Startkapital zu Ihnen und Ihrem zukünftigen Unternehmen passt.
Verschaffen Sie sich einen ersten Überblick über die verschiedenen Steuerarten sowie die Kleinunternehmerregelung.
Im Folgenden stellen wir Ihnen eine Reihe von Netzwerken vor, die Ihnen vor, während oder nach Ihrer Gründung als Plattform zum Erfahrungs- und Informationsaustausch dienen können.
Auslandgeschäfte, Personal, Kunden gewinnen, Steuern und vieles mehr: Hier finden Sie mehr als 3000 Antworten auf gründungsrelevante Fragen. Durchsuchen Sie den Wissenspool – und starten Sie durch mit Ihrer Geschäftsidee. Bitte beachten Sie, dass die Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können.
Zum Stöbern: Gründungs- und Businessplan-Wettbewerbe, Förderprogramme für Start-ups, wichtige Informationen für Selbstständige und Wissenswertes zur Gründungskultur in Deutschland und der Welt
Zum Mitmachen: Planen Sie Ihre Teilnahme an Veranstaltungen für Existenzgründerinnen und Existenzgründer, besuchen Sie Gründer- und Start-up-Events und knüpfen Sie Ihr persönliches Business-Netzwerk.
Im Fokus: Finden Sie hier aktuelle Analysen und Entwicklungen zur Gründungskultur in Deutschland und der Welt. Mit welchen Herausforderungen wir es zu tun haben und welche Lösungen es bereits gibt.
Aus erster Hand: Ob Neugründung, Unternehmensübernahme oder Gründung aus der Hochschule – Gründerinnen und Gründer berichten über ihre Erfahrungen, geben Tipps zu Förderprogrammen und vielem mehr.
Businessplan erstellen, Kapitalbedarf ermitteln, Versicherungen abschließen und vieles mehr: Hier finden Sie nützliche Checklisten und Übersichten für Ihre Existenzgründung.
Von Start-up-Strategie bis Social Entrepreneurship: Studien und Broschüren zu den Themen Existenzgründung und Unternehmenskultur in Deutschland
Erfolgreich in die Selbstständigkeit starten: Existenzgründerinnen und Existenzgründer berichten über ihren Werdegang und geben Tipps.
„Gründen – kurz und knapp“: Ihr Ratgeber für den erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit. Mit wichtigen Infos, Tipps und Strategien.
Ich denke darüber nach, ein privates Theater zu gründen und bin mir nicht klar, unter welcher Unternehmensform dieses dann laufen würde/sollte. Als e.V. oder als GmbH?
Ein privates Theater kann sowohl als e.V. als auch als GmbH betrieben werden. In Frage kommt auch eine UG (haftungsbeschränkt). Diese Rechtsformen unterscheiden sich rechtlich in einer Reihe von verschiedenen Gesichtspunkten. Ich möchte hier nur die aus meiner Sicht für Ihre Zwecke wichtigsten Punkte kurz aufgreifen, nämlich die Gründungsvoraussetzungen und die Haftung der Mitglieder bzw. der Gesellschafter für etwaige Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
Zur Gründung eines Vereins bedarf es mindestens sieben Gründungsmitgliedern.
Für eine GmbH oder eine UG genügt bereits ein Gründer.
Zur Gründung eines Vereins müssen die Gründungsmitglieder kein Gesellschaftskapital aufbringen.
Das Stammkapital einer GmbH beträgt mindestens 25.000 Euro. Davon müssen die Gründer mindestens 12.500 Euro gleich bei der Gründung aufbringen. Die weiteren 12.500 können die Gründer auch später aufbringen, sobald das zweckmäßig ist oder notwendig wird, etwa bei Zahlungsschwierigkeiten der GmbH. Die Gründer können Geld oder Wirtschaftsgüter in diesem Wert in die Gesellschaft einbringen.
Bei einer UG genügt auch ein geringeres Stammkapital. Nach dem Gesetz reicht an sich ein Euro. Die Praxis empfiehlt in der Regel aber mindestens 300 Euro. In die UG können die Gründer als Stammkapital nur Geld einbringen, also keine Wirtschaftsgüter.
Sowohl bei einem e.V. als auch bei der GmbH oder einer UG besteht in der Regel keine Haftung der Mitglieder bzw. der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten des Vereins bzw. der GmbH oder UG. Die Haftung ist also auf das Vermögen des Vereins bzw. der GmbH oder UG beschränkt. Ausnahmen gibt es nach dem Gesetz und der Rechtsprechung nur in begrenzten Fällen, die - kurz gesagt - mit einem erkennbaren und vermeidbaren Missbrauch der haftungsbeschränkten Gesellschaftsform durch die Mitglieder bzw. Gesellschafter zu tun haben.
Wichtig ist allerdings, dass die Haftungsbeschränkung auf das Vereinsvermögen nur bei sogenannten Idealvereinen besteht. Verfolgt ein Verein wirtschaftliche Zwecke im Sinne des § 22 BGB, können neben dem Vereinsvermögen auch alle Mitglieder persönlich haften. Es ist allerdings nicht immer einfach und zweifelsfrei möglich, einen Idealverein von einem wirtschaftlichen Verein abzugrenzen. Bei einem privaten Theater kommt allerdings in Frage, den Verein durch das Finanzamt als gemeinnützig anerkennen zu lassen. Dazu müssen in die Vereinssatzung bestimmte Bestimmungen nach § 60 der Abgabenordnung (AO) aufgenommen werden. Solche gemeinnützigen Vereine gelten als Idealvereine mit der Folge, dass die Haftung auf das Vereinsvermögen begrenzt ist (vgl. Krafka/Kühn, Registerrecht, 10. Auflage 2017, Teil 4, Rn. 2124).
Quelle: Prof. Dr. Oswald van de Loo
Notar
Notare Heckschen & van de Loo
Notarkammer Sachsen
August 2018