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Russische Staatsbürgerschaft: GmbH gründen?

Frage

Mein Partner will eine GmbH gründen. Er ist russischer Staatsbürger. Welche Dokumente braucht er für die Gründung? Wie funktioniert eine Einmanngründung? Welche Kosten entstehen? Wie viel Zeit kann der gesamte Ablauf in Anspruch nehmen?

Antwort

In der Bundesrepublik Deutschland bestehen keine Einschränkungen für nichtdeutsche Staatsangehörige in Bezug auf Gesellschaftsgründungen. Die Einmanngründung erfolgt dadurch, dass die Gründerin oder der Gründer die notariellen Akte vollzieht. Dazu muss er grundsätzlich vor der Notarin oder vor dem Notar erscheinen. Er kann auch eine andere Person bevollmächtigen. Diese Vollmacht muss aber zumindest notariell beglaubigt sein.

In aller Regel wird die Gründung in Deutschland vor einer deutschen Notarin oder einem deutschen Notar vorgenommen. Will die Gründerin oder der Gründer nicht die Reise nach Deutschland antreten, kann der Gründungsakt auch von einem Konsularbeamten der Deutschen Botschaft erfolgen. Empfehlenswert ist der Weg aber nicht, weil sich das Konsulat nicht um den Vollzug der Urkunde im Handelsregister kümmern wird.

In allen Fällen gilt: Ist die Gründerin oder der Gründer der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig, muss eine Dolmetscherin oder ein Dolmetscher hinzugezogen werden.

Die Gründungskosten hängen von der Höhe des Stammkapitals ab. Erfolgt eine Gründung ohne Sacheinlage zu einem Stammkapital vom 25.000,00 Euro, gehen wir von Gesamtkosten von rund 1.000,00 Euro aus (ohne Dolmetscher).

Der Verfahrensablauf ist folgender:

  • Errichtung der Gründungsurkunde + Handelsregisteranmeldung + Gesellschafterliste
  • Kontoeröffnung + Leistung der Geldeinlage
  • Mitteilung über Eingang der Geldeinlage an eine Notarin oder einen Notar
  • Abreichung der Unterlagen an das Registergericht durch die Notarin oder den Notar
  • Eintragung der GmbH in das Handelsregister durch das Registergericht.

Die Laufzeiten sind von Bundesland zu Bundesland und von Registergericht zu Registergericht unterschiedlich. Sie hängen auch davon ab, wie schnell die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer das Konto für die GmbH eröffnet und wie schnell die Gründerin oder der Gründer das Stammkapital dorthin einzahlt. Der Ablauf kann in drei Tagen vollzogen sein; manchmal dauert es Wochen.

Quelle:
Volker Heinze
Notar
Mitglied der Notarkammer Sachsen

Stand:
April 2020

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