Navigation

Print-Magazin gründen: Rechtsform

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Wir möchten ein Print-Magazin gründen - aber keinen Verlag. Welche Rechtsform empfehlen Sie? Wir sind drei Personen: Kunsthistorikerin mit Festanstellung (die beibehalten wird), ein Kunststudent mit Minijob und eine Grafikdesignstudentin, die bereits freiberuflich arbeitet.

Antwort

Bei der Wahl der Rechtsform haben Sie grundsätzlich freie Wahl. Allerdings sollten Sie aus zivilrechtlicher Sicht aus Gründen der Haftungsbeschränkung eine Rechtsform vorziehen, die aus sich heraus die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.

Wollen Sie eine Haftungsbeschränkung herbeiführen, ist die Gründung einer GmbH mit einem Mindeststammkapital von 25.000 Euro, von dem bei Gründung mindestens die Hälfte eingezahlt werden muss, ratsam.
Wenn Sie keine GmbH gründen wollen, weil Ihnen das erforderliche Stammkapital nicht zur Verfügung steht, können Sie auch eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) gründen. Diese kann mit einem Stammkapital von unter 25.000 Euro, in jedem Fall mit einem Mindeststammkapital von einem Euro je Gesellschafter gegründet werden.

Erachten Sie die Haftungsbeschränkung im Hinblick darauf, dass die erste Auflage durch Drittmittel gesichert ist, als untergeordnet an, können Sie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gründen. Wenn allerdings Folgeauflagen in Betracht gezogen werden, bei denen die Finanzierung nicht gesichert ist, sollten Sie wieder die Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) in Betracht ziehen.

Bedenken Sie, dass es sich aus steuerlichen Gründen empfehlen könnte, eine Personenhandelsgesellschaft in der Form einer GmbH & Co. KG oder UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG zu gründen. Auch hier ist die Haftung der Gesellschafter grundsätzlich auf die von diesen zu erbringenden Einlagen beschränkt, während die GmbH bzw. UG (haftungsbeschränkt) als persönlich haftender Gesellschafter der KG nach außen unbeschränkt haftet, allerdings beschränkt auf das jeweilige Vermögen der GmbH bzw. UG (haftungsbeschränkt). Ob diese Rechtsform in Erwägung zu ziehen ist, sollten Sie mit einem Steuerberater abstimmen.

Quelle:
Dr. Sebastian Kremer
Notar
Mitglied der Rheinischen Notarkammer
Dezember 2013

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben