Navigation

Pension in Schweden führen: GmbH gründen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Wir möchten in Schweden eine Pension übernehmen. Ist es möglich eine deutsche GmbH oder UG zu gründen, um diese Pension zu führen? Ist es möglich mit einer deutschen Bank zusammenzuarbeiten?

Antwort

Grundsätzlich herrscht im Bereich der Europäischen Union Niederlassungsfreiheit, so dass deutsche Unternehmen oder auch Einzelpersonen Geschäfte im Ausland abwickeln und auch Dienstleistungen erbringen können. Dies kann in der Regel auch mit ihren national gegründeten Unternehmen erfolgen.

Gleichwohl erlebe ich es häufig, dass auch außereuropäische Firmen oder Geschäftsleute für die Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit in Deutschland eine Niederlassung oder sogar eine Tochtergesellschaft mit Sitz in Deutschland gründen. Hauptunternehmen beziehungsweise Gesellschafter sind dann die ausländischen Firmen.

Dies mag möglicherweise auch für Ihr Unternehmen empfehlenswert sein. Hier kommt es vielleicht mehr auf die Anerkennung der Rechtsform und deren Reputation vor Ort - in Ihrem Fall also in Schweden - an. Dies auch mit Blick auf Kontakt zu Behörden Eintragung im Register etc.

Freilich müssen Sie sich dann bezüglich der zu wählenden Rechtsform etc. von einem Juristen in Schweden beraten lassen. Dies erscheint mir allerdings mit Blick auf die Aufnahme einer Geschäftstätigkeit und eventuelle Haftungsgefahren ohnehin tunlich.

Sie könnten dann in diesem Zusammenhang auch klären, ob Sie eventuell mit einer deutschen „Holding“ (dies könnte auch eine Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt sein, in der Sie und Ihre Geschäftspartner*Innen sich zusammenschließen) wiederum eine Gesellschaft oder ein kaufmännisches Unternehmen in Schweden gründen können.

Über die Finanzierungsmöglichkeiten von deutschen Kreditinstituten bei ausländischen Investitionen kann ich Sie leider nur an die zuständigen Mitarbeiter der entsprechenden Kredithäuser verweisen. Hier fehlt mir die Expertise.

Quelle: Dr. Joachim Püls
Notar
Mitglied der Notarkammer Sachsen
November 2019

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben