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Nebenberuflicher Immobilienmakler: GmbH oder UG?

Frage

Was denken Sie ist die bessere Wahl für meine Rechtsform - eine UG (haftungsbeschränkt) oder doch die GmbH? Ich plane eine Selbständigkeit neben dem Beruf und möchte als Immobilienmakler vermitteln, vermieten und verkaufen.

Antwort

Die Besonderheit der beiden von Ihnen in Betracht gezogenen Rechtsformen der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) und GmbH besteht darin, dass die Haftung aus der Tätigkeit des Unternehmens auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt ist. Wenn Sie ihrer künftigen Tätigkeit als Immobilienmakler, -vermieter und -verkäufer besondere wirtschaftliche Risiken beimessen, sollten Sie eine der beiden Rechtsformen in Betracht ziehen. Erachten Sie das wirtschaftliche Risiko eher als gering ein, so können Sie die Tätigkeit auch als Einzelkaufmann beginnen.

Für die von Ihnen angestrebte Tätigkeit dürfte es keine Rolle große spielen, ob Sie als GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) im Rechtsverkehr auftreten. Der Rechtsverkehr sieht, dass Sie Ihre Haftung beschränken. Allenfalls aus Imagegründen könnte es angezeigt sein, die Rechtsform der GmbH vorzuziehen. Gelegentlich wird der UG (haftungsbeschränkt) unterstellt, sie werde als Rechtsform gewählt, weil der Gründer nicht über die ausreichenden Mittel verfügt hat, eine GmbH zu gründen. Die GmbH hat ein Mindestkapital von 25.000,00 Euro von dem bei Gründung mindestens die Hälfte eingezahlt werden muss. Die UG (haftungsbeschränkt) kann bereits mit einem Stammkapital von 1,00 Euro gegründet werden.

Quelle: Dr. Sebastian Kremer
Notar
Mitglied der Rheinischen Notarkammer
März 2017

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