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Nebenberufliche Beratung im Bereich des Sozial- und Gesundheitswesen: Rechtsform?

Frage

Ich arbeite hauptberuflich als Zahnmedizinische Prophylaxe-Assistentin. Als Zweitberuf besitze ich einen Abschluss als Fachwirt im Sozial.-und Gesundheitswesen IHK. Ich würde gerne meine Erfahrungen in nebenberuflicher Selbständigkeit beratend für Praxen anbieten. Aus medizinisch rechtlichen Gründen soll sich diese nebenberufliche Selbständigkeit nur auf die Ausbildung als Fachwirt stützen. Welche Rechtsform sollte ich wählen? Was gibt es haftungsrechtlich zu bedenken?

Antwort

Ich verstehe Sie so, dass Sie hauptberuflich als Zahnmedizinische Prophylaxeassistentin arbeiten. Außerdem haben Sie einen Abschluss als Fachwirtin im Sozial- und Gesundheitswesen (IHK). Sie beabsichtigen, nebenberuflich als Beraterin im Bereich des Sozial- und Gesundheitswesen zu arbeiten. Sie fragen insofern nach der richtigen Rechtsform, vor allem vor dem Hintergrund einer möglichen Haftung für Fehler.

Als Einzelunternehmerin kommt für Sie aus meiner Sicht die Gründung einer GmbH oder einer UG in Frage. Denkbar ist auch eine GmbH & Co. KG oder eine UG & Co. KG. Der Unterschied zwischen einer GmbH oder einer UG einerseits und einer GmbH & Co. KG oder einer UG & Co. KG andererseits besteht vor allem in der Besteuerung der Einkünfte.

Da Sie die Beratungstätigkeit im Sozial- und Gesundheitsbereich ausüben möchten, empfehle ich Ihnen, sich vorab mit der örtlichen IHK abzustimmen, ob aus Sicht der IHK Beratungsleistungen im Sozial- und Gesundheitswesen in den genannten Rechtsformen ausgeübt werden dürfen oder ob die IHK insoweit Bedenken hat.

Da Sie die Beratungstätigkeit neben Ihrer hauptberuflichen Tätigkeit als Zahnmedizinische Prophylaxeassistentin ausüben möchten, empfehle ich Ihnen, vorab zu klären, ob Sie hierzu die Zustimmung Ihres Arbeitgebers benötigen.

Quelle: Prof. Dr. Oswald van de Loo
Notar
Notare Heckschen & van de Loo
April 2017

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