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Mehrpersonen-GmbH gründen: Kosten?

Frage

Zwei Gesellschafter, die Ausländer sind und auch im Ausland wohnen, planen eine GmbH zu gründen mit mir als Geschäftsführer. Wie hoch sind die Gesamtkosten der Gründung und die unmittelbaren Verpflichtungen finanzieller Art?

Antwort

Die Notargebühren für die Gründung einer Mehrpersonen-GmbH betragen ca. 760 Euro inkl. MwSt. Es fallen zudem Gerichtsgebühren von rund 160 Euro an.

Wollen sich die Gründer bei der Gründung vertreten lassen, weil sie nicht zur Gründung anreisen wollen oder können, müssen diese Gründungsvollmachten erteilen. Hierfür fallen ggf. weitere Gebühren bei dem Notar für die Erstellung des Vollmachtsentwurfs an. Zudem bedarf die Gründungsvollmacht der notariellen Beurkundung. Die Gründer müssen dann - wenn sie die Unterschrift im Ausland leisten - entweder die Vollmacht vor einem Konsularbeamten einer deutschen Auslandsvertretung unterzeichnen oder sie leisten die Unterschrift vor einem ausländischen Notar, wobei dann allerdings - je nach Land - noch eine Apostille bzw. die Legalisation der notariellen Urkunde erforderlich wird. Die hiermit verbunden Kosten sind in den vorgenannten Beträgen nicht enthalten und sind gesondert zu zahlen.

Quelle: Dr. Sebastian Kremer
Notar
Mitglied der Rheinischen Notarkammer
September 2016

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