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Lebensmittel-Einzelhandel im Nebenerwerb: Rechtsform?

Frage

Ich möchte mich mit Verkaufsautomaten für Snacks und Getränke selbständig machen. Welche Rechtsform würde Sie empfehlen, wenn ich dies zunächst als Nebengewerbe ausführe?

Antwort

Der Sache nach betreiben Sie nach der Gründung einen Lebensmittel-Einzelhandel mit spezieller Vertriebsform. Sie treten rechtsgeschäftlich und auch haftungsrechtlich in Kontakt mit den Vermietern der Automatenaufstellplätze, mit den Warenlieferanten, mit den Personen, die für Sie die Automaten reinigen, befüllen und warten sowie mit den Käufern Ihrer Waren. Die unternehmerischen Risiken sind daher breit gestreut, so dass eine Rechtsform, die eine Haftungsbeschränkung vermittelt, zu empfehlen ist. In Betracht kommt daher eine GmbH - ggf. auch in ihrer Unterform, der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), falls Sie nicht ein Stammkapital von 25.000 Euro aufbringen wollen. Bitte beachten Sie, dass steuerlich Besonderheiten zu beachten sein können, wenn Sie die Geschäfte von Ihrem häuslichen Eigenheim aus führen. Das ist einzelfallabhängig und sollte in einem solchen Fall vor Gründung mit einem Steuerberater besprochen werden.

Quelle: Volker Heinze
Notar
Mitglied der Notarkammer Sachsen
September 2019

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