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Import-/Export: welche Rechtsform?

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Frage

Welche Unternehmensform eignet sich, um Import-/Export-Geschäfte zu betreiben - beziehungsweise um als Repräsentant für andere Unternehmen, die ein Produkt einführen/ausführen, aufzutreten?

Antwort

Für die Aufnahme einer Import/Export-Tätigkeit oder den Beginn einer Tätigkeit als Repräsentanz können Sie die Rechtsform des einzelkaufmännischen Unternehmens oder einer GmbH (alternativ: Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)) wählen.

Sie sollten allerdings bedenken: Sollte ihr Tätigkeit Haftungsrisiken bergen (z.B. als Importeur von Produkten), sollten Sie erwägen, eine Rechtsform zu wählen, bei der die Haftung grundsätzlich beschränkt ist, wie dies bei einer GmbH oder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) der Fall ist. Hier haften Sie grundsätzlich nicht persönlich. Die Haftung ist auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt.

Beginnen Sie eine Tätigkeit als Repräsentanz (d.h. Handelsvertreter), dürfte die Haftungssituation anders beurteilt werden. Dann kommt eher die Gründung eines einzelkaufmännischen Unternehmens in Betracht.

Quelle: Dr. Sebastian Kremer
Notar
Mitglied der Rheinischen Notarkammer
Mai 2016

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