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Hundezentrum: Tierarzt einstellen?

Frage

Geplant ist ein ganzheitliches Hundezentrum. Der Gründer ist Hundetrainer mit Zulassung nach §11 TschG. Geplant ist u.a. die sozialversicherungspflichtige Anstellung eines Tierarztes. Dieser gehört ja eigentlich zu den freien Berufen, er soll aber auch als Tierarzt arbeiten können. Eine Selbständigkeit kommt für den Tierarzt nicht in Frage. Welche Gesellschaftsform ist zu wählen und was ist zu beachten?

Antwort

Für die Wahl der Rechtsform gibt es keine besonderen Vorgaben. Sollte die beabsichtigte Tätigkeit mit besonderen Haftungsrisiken verbunden sein, die nicht über den Abschluss einer üblichen Haftpflichtversicherung abgedeckt werden können, empfiehlt sich, die Geschäftstätigkeit in der Rechtsform einer GmbH oder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) zu beginnen.

Eine andere Frage ist, ob es dem Tierarzt nach seinem Standesrecht erlaubt ist, seine Tätigkeit für das Hundezentrum auszuüben. Hier sollte der Tierarzt vorab mit seiner Standesorganisation klären, ob dort Einwände gegen seine Tätigkeit als angestellter Tierarzt in dem angestrebten Geschäftsbereich (Hundezentrum) bestehen und welche standesrechtlichen Vorgaben er bei der beabsichtigten Tätigkeit zu beachten hat.

Quelle: Dr. Sebastian Kremer
Notar
Mitglied der Rheinischen Notarkammer
August 2018

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