Frage
Ich möchte mich nebenberuflich als Heizungs-, Sanitär- und Klimatechnik-Installateur-Betrieb selbständig machen. Welche Rechtsform ist hierfür sinnvoll?
Ich möchte mich nebenberuflich als Heizungs-, Sanitär- und Klimatechnik-Installateur-Betrieb selbständig machen. Welche Rechtsform ist hierfür sinnvoll?
Einen pauschalen Ratschlag für die richtige Wahl der Rechtsform gibt es nicht. Vielmehr hängt die Entscheidung von verschiedenen Faktoren ab. In Frage kommt für Sie grundsätzlich die Einzelfirma, eine Unternehmergesellschaft oder aber eine GmbH. Jede dieser Formen hat sowohl Vor- als auch Nachteile.
Nebenberuflich eine Einzelfirma zu eröffnen, ist dabei grundsätzlich möglich. Der große Vorteil dieser Rechtsform liegt in der Unkompliziertheit. Ein wesentlicher Nachteil ist allerdings, dass eine mögliche Haftung in einem Schadensfall, mal abgesehen von der Möglichkeit einer Haftpflichtversicherung, sich nicht nur auf das Firmenvermögen beschränkt. Hier kann auch das Privatvermögen als Haftungsmaße in Frage kommen.
Eine GmbH hingegen hat den großen Vorteil, dass in einem Schadensfall nur das Gesellschaftsvermögen als Haftungsmasse in Frage kommt, sodass grundsätzlich das Privatvermögen außen vor bleibt. Gerade bei dem Start einer nebenberuflichen Tätigkeit ist allerdings die Frage, ob Sie das dafür notwendige Gründungskapital von derzeit 25.000,00 Euro aufbringen können und wollen. Ebenso die Gründungskosten und auch das bei einer Ein-Mann-GmbH anfallende Geschäftsführergehalt sollten hier gerade am Anfang nicht unterschätzt werden.
Ähnlich wie bei der GmbH verhält es sich bei der Unternehmergesellschaft. Die oft als kleine GmbH bezeichnete Gesellschaftsform hat ebenfalls den Vorteil der Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen. Allerdings kann diese Gesellschaft mit wenig Stammkapital gegründet werden. Die Gründungskosten hierfür sind zudem überschaubar. Dafür sind Rücklagen zur Aufstockung der Haftungsmasse zu bilden, bis irgendwann eine Umwandlung in eine GmbH möglich ist. Auch hier muss aber berücksichtigt werden, dass ein Geschäftsführergehalt gezahlt werden muss, wobei aber, wie bei der GmbH, diverse Ausgestaltungsgestaltungsmöglichkeiten bestehen.
Letztlich hängt die Wahl der richtigen Rechtsform auch von Ihren Zukunftsplänen ab. Soll die nebenberufliche Tätigkeit auf lange Sicht auch eine bleiben, so wäre die Gründung einer GmbH gewiss zu aufwendig. Haben Sie dagegen vor, sich möglichweise nicht nur ein zweites Standbein aufzubauen, wäre Anfangs sicher die Unternehmergesellschaft die richtige Wahl.
Quelle:
Thomas R. M. Sachse
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München