Antwort
Grundsätzlich sollte sich die Wahl der Rechtsform danach richten, ob die ausgeübte Tätigkeit mit hohen wirtschaftlichen Risiken verbunden ist. Bestehen diese, empfiehlt sich eine Rechtsform, in der die Haftung beschränkt ist, wie dies bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) der Fall ist.
Hier wird die vorstehende Frage allerdings durch eventuelle Vorgaben des Berufsrechtes überlagert. Sie sollten vorab mit Ihrer berufsständischen Organisation/Kammer klären, ob und ggfs. welche Beschränkungen bei der Rechtsformwahl bestehen. Beabsichtigen Sie den Betrieb einer psychotherapeutischen Praxis sollten Sie mit der für Sie zuständigen Psychotherapeutenkammer diesbezüglich Rücksprache halten. Bestehen keine berufsständischen Beschränkungen, sind Sie in der Rechtsformwahl frei. Erachten Sie die Risiken als gering, können Sie als Einzelperson Ihre berufliche Tätigkeit beginnen und ausführen.
Quelle: Dr. Sebastian Kremer
Notar
Mitglied der Rheinischen Notarkammer
März 2018
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