Haftung beschränken: Ein-Personen-GmbH oder UG gründen?
Frage
Ich möchte ein (zu anfangs Klein-) Unternehmen gründen. Um finanziell abgesichert zu sein, also wegen der persönlichen Haftung, möchte ich nicht unbedingt die Rechtsform eines Einzelunternehmens. Aber lohnt es sich als einzelne Person bzw. Kleinunternehmen eine Ein-Personen-GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) zu gründen? Da die Folgekosten - wie Körperschaftsteuer und Bilanzerstellung - ziemlich hoch sind, bin ich nun unsicher.
Antwort
Hinsichtlich der Folgekosten der Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) im Vergleich mit einer einzelkaufmännischen Geschäftsaufnahme kann ich keine Auskunft erteilen. Hier sollten Sie sich mit einem Steuerberater beraten, der Ihnen die bei beiden Formen entstehenden Kosten und Steuern besser darstellen kann.
Bitte bedenken Sie, dass, wenn Sie eine Haftungsbeschränkung auf ein bestimmtes Vermögen erreichen wollen, die Rechtsformen der GmbH bzw. UG (haftungsbeschränkt) die geeignetsten sind. Wollen Sie als Einzelkaufmann die Haftung auf ein bestimmtes Vermögen beschränken, können Sie dies nur bei einer Individualvereinbarung mit jedem der Kunden erreichen. Hierzu werden die Kunden nicht bereit sein. Ein allgemeiner Haftungsausschluss in allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dürfte nicht rechtlich zulässig sein.
Wenn Sie allerdings die Haftungsrisiken aus der Geschäftstätigkeit überblicken und als tragbar erachten, können Sie auch zunächst als Einzelkaufmann die Tätigkeit beginnen und ggfs. später die Rechtsform wechseln. Sie sollten auch bedenken, dass Vertragspartner (z.B. Banken als Darlehensgeber oder Vermieter) dazu neigen, im Falle eines Vertragsabschlusses zu verlangen, dass nicht nur die GmbH bzw. UG (haftungsbeschränkt) für die Rückzahlung des Darlehens bzw. die Zahlung der Miete haften soll sondern auch der Gesellschafter und/oder der Geschäftsführer persönlich (als Bürge). Dann löst sich die an sich gewünschte Beschränkung der Haftung auf das Vermögen der Gesellschaft partiell auf.
Quelle:
Dr. Sebastian Kremer
Notar
Mitglied der Rheinischen Notarkammer
April 2014
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