Antwort
Sie können den Unternehmensgegenstand Ihrer bestehenden GmbH erweitern um den neuen Geschäftszweig. Dazu müssen Sie den Gesellschaftsvertrag (notariell) ändern und die Änderung auf Grundlage einer Handelsregisteranmeldung im Handelsregister eintragen lassen. Sie können zusätzlich auch Ihre „Firma“ ändern, so dass der neue Geschäftszweig auch aus der „Firma“ heraus für den Geschäftsverkehr deutlich wird. Dies erfolgt wie die (und zugleich mit der) Änderung des Gesellschaftsvertrags zur Erweiterung des Unternehmensgegenstands. Wenn Sie die „Firma“ ändern, müssen Sie diese „Firma“ auch für beide Geschäftszweige verwenden. Eine Verkürzung auf den jeweils „zutreffenden“ Geschäftszweig dürfen Sie nicht vornehmen.
Wenn Sie die ursprüngliche „Firma“ behalten wollen, können Sie aber eine Zweigniederlassung einrichten (vgl. § 13 HGB). Diese Zweigniederlassung können Sie mit einem Firmenzusatz versehen: „Max Mustermann GmbH - Bausanierungen, Zweigniederlassung Textilhandel“. Diese Zweigniederlassung muss zusammen mit dem Firmenzusatz zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet werden. Die Zweigniederlassung muss ihrerseits immer den vollen Firmennamen verwenden, ein Weglassen der „Bausanierungen“ wäre nicht korrekt.
Dass Sie - bei Einrichtung der Zweigniederlassung - unterschiedliche Logos für die unterschiedlichen Unternehmensbereiche verwenden, halte ich für unproblematisch.
Quelle: Volker Heinze
Notar
Mitglied der Notarkammer Sachsen
Januar 2020
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