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GmbH während bestehendem Arbeitsverhältnis gründen: vorbereitende Maßnahmen?

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Frage

Ich beabsichtige mit zwei Kollegen eine GmbH zu gründen (Agentur), befinde mich jedoch noch in Festanstellung bei einer anderen Agentur (gleiche Branche, deshalb Beachtung Wettbewerbsverbot). Meine Frage ist, was ich im Rahmen der sog. "vorbereitenden Maßnahmen" bereits unternehmen darf? Wie verhält es sich z.B. mit: - notarieller Unterzeichnung des Gesellschaftervertrags? - Einzahlung meiner Gesellschaftereinlage? - Eintragung ins Handelsregister? - Was ist auf jeden Fall untersagt?

Antwort

Der mögliche Verstoß gegen ein vertraglich vereinbartes Wettbewerbsverbot, der sich gerade wegen des öffentlichen Handelsregisters mit den Gründungsunterlagen der zukünftigen Gesellschaft leicht nachweisen lässt, ist sehr riskant und kann zu hohen Schadensersatzforderungen des Arbeitgebers führen. Zur Beantwortung Ihrer Frage müsste man den vollständigen Arbeitsvertrag von Ihnen mit allen Klauseln prüfen, Ihnen Fragen zu allen Einzelheiten des Sachverhaltes stellen und könnte Ihnen dann verschiedene Möglichkeiten der Handhabung dieser Thematik aufzeigen, u.a. indem man Lücken im Wettbewerbsverbot findet und dazu eine Gestaltung realisiert oder wenn man feststellt, dass das Wettbewerbsverbot unwirksam ist, was eine gründliche Rechtsprüfung anhand der Rechtsprechung der Obergerichte ergeben könnte. Generell gilt: Wenn das Wettbewerbsverbot wirksam ist, empfiehlt sich eine Besprechung mit dem jetzigen Arbeitgeber über eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu einem zu vereinbarenden Zeitpunkt. Dabei sind Fragen wie die Mitnahme von Know-How und Kunden, die Gestaltung der Übergangszeit bis zur Beendigung der Tätigkeit als Arbeitnehmer, die Einarbeitung eines Nachfolgers sowie zahlreiche weitere Themen zu regeln. Auch hierzu sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen, um Ihre Rechtsposition bestmöglich abzusichern.

Viel Erfolg bei Ihrer zukünftigen unternehmerischen Tätigkeit.

Quelle:
Dr. Babette Gäbhard
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Januar 2014

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