Frage
Ich beabsichtige mit einem Kollegen eine GmbH zu gründen (Agentur). Wir befinden uns jedoch noch in Festanstellung bei einer anderen Agentur (gleiche Branche, vertraglich ist jedoch kein Wettbewerbsverbot festgelegt). Meine Frage ist, was ich im Rahmen der sog. „vorbereitenden Maßnahmen“ bereits unternehmen darf? Wie verhält es sich z.B. mit: - notarieller Unterzeichnung des Gesellschaftervertrags? - Einzahlung meiner Gesellschaftereinlage? - Eintragung ins Handelsregister? - Bestellung zum Geschäftsführer? Was ist auf jeden Fall untersagt?