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GmbH während bestehendem Arbeitsverhältnis gründen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich beabsichtige mit einem Kollegen eine GmbH zu gründen (Agentur). Wir befinden uns jedoch noch in Festanstellung bei einer anderen Agentur (gleiche Branche, vertraglich ist jedoch kein Wettbewerbsverbot festgelegt). Meine Frage ist, was ich im Rahmen der sog. „vorbereitenden Maßnahmen“ bereits unternehmen darf? Wie verhält es sich z.B. mit: - notarieller Unterzeichnung des Gesellschaftervertrags? - Einzahlung meiner Gesellschaftereinlage? - Eintragung ins Handelsregister? - Bestellung zum Geschäftsführer? Was ist auf jeden Fall untersagt?

Antwort

Auch wenn im Vertrag kein Wettbewerbsverbot steht, ergibt sich dies direkt aus den Nebenpflichten zum Vertrag.

Ein Wettbewerbsverbot soll, wenn es in den Vertrag aufgenommen ist, meist auch nur die Zeit nach dem Vertrag regeln. Während des Vertrages ist es selbstverständlich, dass keine, wie auch immer geartete Konkurrenz gemacht werden darf.

Dies beinhaltet auch die Gründung einer GmbH, wenn ihr Geschäftszweck in Konkurrenz zu dem Unternehmen steht, bei dem Sie bisher beschäftigt waren.

Wenn Sie ohnehin das Arbeitsverhältnis beenden wollen, müssen Sie selbst entscheiden, wie sehr Sie eine fristlose Kündigung deswegen treffen würde.

Quelle: Andrea Hellmann
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Wirtschaftsmediatorin
ASTRAIA Fachanwälte
Zuständige Kammer und Aufsichtsbehörde: Rechtsanwaltskammer München
Mitglied der internationalen Anwaltsvereinigung ULN

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