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GmbH übernommen: Bezeichnung des Inhabers auf Visitenkarte?

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Frage

Mein Sohn hat ein Optikergeschäft übernommen. Es ist eine GmbH. Der bisherige Firmenname wurde beibehalten. Wie tituliert er sich auf den Visitenkarten? Als Inhaber oder als Geschäftsführer?

Antwort

Wenn Ihr Sohn auch Gesellschafter ist - wovon ich ausgehe - und mit Übernahme auch die GmbH-Anteile übernommen hat, wäre „Geschäftsführender Gesellschafter“ richtig. Auf einer Visitenkarte genügt im Zweifel auch der „Geschäftsführer“ oder der „Inhaber“.

Quelle: Stefan Butz
ButzConsult Unternehmensberatung GmbH
Januar 2018

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