Frage
Wir sind vier Leute, die eine GmbH gründen wollen. Wir haben ein paar Fragen und würden uns über eine Antwort freuen. 1. Für die Sozialversicherungspflicht und einen Gründerzuschuss von der Arbeitsagentur nach Arbeitslosigkeit ist ja nach meinem Kenntnisstand die "Selbständigkeit" entscheidend. Diese ist wohl mit einem Vetorecht bzw. einer Sperrminorität verbunden. Können wir in einem Gesellschaftervertrag vereinbaren, dass jeweils 25% Anteile einzubringen sind und jeweils ein Vetorecht erhalten ist, um die beiden genannten Kriterien zu erfüllen?
2. Kann mit der Stammeinlage gearbeitet werden, also für den Geschäftsbetrieb verwendet werden, und ab wann müsste man an eine Insolvenz denken bzw. einleiten?
3. Wir zahlen 25.000 Euro als Stammeinlage ein und angenommen das Kapital wird bis auf 5.000 Euro verbraucht. Angenommen nun gibt es eine Forderung > 5.000 Euro. Haftet man dann nur noch mit den verbliebenen 5.000 Euro oder mit der ursprünglichen Stammeinlage?