Antwort
Zunächst müssen Sie die GmbH über den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ beim Finanzamt melden.
In der Folge haben Sie zunächst monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen in elektronischer Form an das Finanzamt zu übermitteln, sofern Ihre GmbH nicht rein vermögensverwaltend tätig ist.
Jedes Jahr haben Sie einen Jahresabschluss aufzustellen und beim elektronischen Bundesanzeiger zu hinterlegen bzw. zu veröffentlichen.
Zudem müssen Sie die E-Bilanz elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln und jährlich Umsatz-, Körperschaft- und Gewerbesteuererklärungen elektronisch beim Finanzamt abgeben.
Wenn Ihre GmbH ruht, sind die obigen Verpflichtungen trotzdem zu erfüllen. Lediglich die Abgabe der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen entfällt in diesem Fall.
Die Kosten hängen von dem Abrechnungsmodell des jeweiligen Steuerberaters ab. Hierzu empfehle ich, Gespräche mit verschiedenen Kollegen zu führen und hierbei Angebote einzuholen.
Quelle: Benjamin Schimmel
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dipl.-Kaufmann
Steuerberaterkammer München
März 2018
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